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Chistoph Brender
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Ortsverwaltung Kappel Großtalstraße 45 79117 Freiburg Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0 Fax: 0761 / 6 11 08 - 99 E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de Kontakt privat: Christoph Brender, Am Bannwald 6 79117 Freiburg i. Br., CDU Ortsvorsteher Telefon privat: 0761-62592 E-Mail privat: christoph.brender@stadt.freiburg.de Odysee https://odysee.com/@OV-Kappel:4

Freiburg - Kappel soll Deutschland bleiben.

Björn Höcke über Migration und den Begriff der "Umvolkung" .

Paul Brandenburg hat Björn Höcke in Erfurt interviewt. Es ist ein faires Interview, in dem auch der AfD-Politiker einmal die Möglichkeit erhält, seine Positionen, Ziele und Visionen im medialen Raum zu äußern. Den Link zum Interview finden Sie unter dem Anmoderationstext.

Auch das Publikum durfte sich an dem Abend noch äußern und kritische Fragen stellen. Herausgekommen ist dabei eine derart offene und ehrliche Gesprächsatmosphäre, wie man sie sich eigentlich in den großen Leitmedien wünscht. Auf klare Fragen folgten ebenso klare Antworten. Aber sehen Sie am besten selbst!

https://rumble.com/v5awbxg-spotlight-bjrn-hcke-ber-migration-und-den-begriff-der-umvolkung.html

Mit der Abgabe des Personalausweises im Rahmen der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises in unserer Ortsverwaltung erlangen Sie die Befreiung von der Bundesrepublik Deutschland GmbH.

Personalausweise werden in der Besatzungsverwaltung ohne Anmeldung zur Vernichtung entgegengenommen.

Hierdurch erhalten Sie den Nachweis einer international anerkannten Urkunde, die Ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert, sofern Sie Ihre deutsche Abstammung gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz bis zum Jahr 1913 nachweisen können.

In diesem Fall sind Sie nicht länger Mitglied der Bundesrepublik Deutschland GmbH, sondern gelten als Staatsangehöriger.

Sie werden deutscher Staatsangehöriger nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, dessen Rechtsstellung vorgeht.

Der erste Filmbeitrag zeigt den ernüchternden Dialog und wurde von Arte im Fernsehen ausgestrahlt.

https://tinyurl.com/2533cymd

Goldhammer! Was ist eine Nation? Eine Organisationsform zum Schutz ihrer Bürger.

Eine Organisationsform zur Profitmaximierung dagegen nennt sich GmbH. Deutschland ist keine Nation. Deutschland ist eine GmbH.

Seit wann das? Seit der Kapitulation.

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein legitimer Staat, sondern eine Besatzungszone.

Aber die Amis sind doch schon längst weg. Gelächter He, he, Sch! Wer steht denn hinter den Siegermächten? Die Logenszene.

Das sind die geheimen Drahtzieher, hauptsächlich amerikanische Juden. Der Bundestag oder die Nationalmannschaft, die gäbe es doch nicht, wenn es kein Land wäre?

Die Logenszene hat viele Namen: EU, NATO, UNICEF, WHO, FIFA … Haben Sie einen Personalausweis? Ja freilich. Haben Sie sich nie gefragt, warum es nicht Identitätsausweis heißt, wie in anderen Ländern? Weil wir keine Identität mehr haben sollen, weil wir Personal einer GmbH sind.

Aber wenn’s das Land gar nicht gibt, warum sind Sie dann bei der Bundeswehr? Warum verteidigen wir einen Staat, der nicht existiert? Weil dort Menschen leben. Ein real existierendes Volk, dem man eingebläut hat, Heimatliebe als Nationalsozialismus zu diffamieren.

Als sie das Militär entmachteten, hat das Volk geschwiegen, denn es waren ja Mörder. Als sie die Polizei entmachteten, hat das Volk geschwiegen, denn das waren ja Bullen. Und als der Feind kam, war keiner mehr da, der das Volk schützen konnte.

Es sind alles Firmen auch unsere Besatzungsverwaltung in Freiburg-Kappel wie Ihnen unser Filmneitrag zeigt.

Info im Film:

https://tinyurl.com/2frf4eez

Firmen Beispiele:

https://nostrcheck.me/media/4a11346a03b2dcde9db93fa7e941f1475a1ac87e14d443569f4942cee3fc51ce/0b7c9d7b49186333ecbd3d4140e96ccbef399de28875bd42b5185f24045b7297.webp

Gasvergiftungen und Austritt: Vernachlässigung der Sicherheit zugunsten der Wohnungsbeschaffung für Flüchtlinge in Freiburg-Kappel

https://www.baden-tv-sued.com/mediathek/video/kein-neues-feuerwehrhaus-unmut-in-kappel/

In der aktuellen Diskussion um die Bauvorhaben in Freiburg-Kappel steht das geplante Feuerwehrhaus im Fokus, dessen Standort und Genehmigung in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Es ist zu beobachten, dass die Bauaufsichtsbehörde in Freiburg vorrangig die Genehmigung von Bauprojekten für Flüchtlinge unterstützt, während die Belange der bestehenden Infrastruktur, wie etwa das Feuerwehrhaus, in den Hintergrund gedrängt werden.

Die Finanzierung und Unterstützung dieser Bauvorhaben erfolgt maßgeblich durch Steuermittel, die für die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge eingesetzt werden. Diese Maßnahmen werden als notwendig erachtet, um den humanitären Verpflichtungen nachzukommen und den Bedürfnissen von schutzbedürftigen Personen gerecht zu werden. Jedoch wirft die Priorisierung dieser Projekte Fragen hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und die Infrastruktur auf.

Es ist zudem zu beachten, dass der durch Personalausweis ausgewiesene staatenlose ..DEUTSCH.. in vollem Umfang für die Verwaltung und die Neubaukosten finanzielle Leistungen erbringen muss. Diese Belastung könnte in Anbetracht der vorrangigen Unterstützung von Flüchtlingsprojekten zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die ansässige Bevölkerung führen, während gleichzeitig die Infrastruktur, wie das Feuerwehrhaus, nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Das Feuerwehrhaus spielt eine zentrale Rolle in der Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung. Die Entscheidung, dieses Projekt hinter die Wohnungsbeschaffung für Flüchtlinge zu stellen, könnte potenziell negative Folgen für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und somit für die Sicherheit der Bürger haben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bauaufsichtsbehörde Freiburg ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Unterstützung von Flüchtlingen und der Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur wahrt. Dies ist leider nicht gegeben.

Die Verwendung von Steuermitteln zur Unterstützung von Wohnungsbauprojekten für Flüchtlinge sollte nicht auf Kosten der Sicherheit und der bestehenden Infrastruktur erfolgen. Vielmehr sollte eine integrierte Planung angestrebt werden, die sowohl die Bedürfnisse der Flüchtlinge als auch die der ansässigen Bevölkerung berücksichtigt. Eine transparente und ausgewogene Entscheidungsfindung ist unerlässlich, um das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

In Anbetracht dieser Überlegungen ist es notwendig, dass die Bauaufsichtsbehörde Freiburg ihre Prioritäten überdenkt und sicherstellt, dass alle Bauvorhaben, einschließlich des Feuerwehrhauses, angemessen berücksichtigt werden. Nur so kann eine nachhaltige und sichere Entwicklung der Stadt Freiburg-Kappel gewährleistet werden.

https://nostrcheck.me/media/4a11346a03b2dcde9db93fa7e941f1475a1ac87e14d443569f4942cee3fc51ce/ffb1cd2dbb5f2702806c4d75cfaf25ce3136bdd2091d7dc681bf543f7c55e934.webp

Der Jude Benjamin Netanyahu mordet weiter:

In einer eindringlichen Rede vor dem Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung kritisierte die UN-Sonderberichterstatterin für Palästina, Francesca Albanese, die Delegierten dafür, die humanitäre Krise in Gaza zu ignorieren. Sie stellte die Frage, wie man angesichts von rund 42.000 Toten, die Israel in einem Jahr verursacht hat, kein Mitgefühl empfinden könne. Albanese warnte, dass das Fehlen von Mitgefühl die Relevanz der Vereinten Nationen gefährde, insbesondere im Globalen Süden.

https://shorturl.at/jyCK7

In der letzten Sitzung der Bürgermeister und der Ortsverwaltung wurde erörtert, dass die Verwaltungsleiter die Eignung von Flüchtlingen für den militärischen Einsatz zur Teilnahme an den Kriegshandlungen im Sinne der USA prüfen sollen. Innerhalb der CDU wird dieses Thema, angestoßen durch Friedrich Merz, fortlaufend diskutiert. Den potenziellen Bewerbern sollen von den Bürgermeistern Pässe und vom BVA Einbürgerungsurkunden ausgestellt werden. Die Verwaltung bietet Unterstützung bei der Antragsstellung an. Die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sind umfassend. Für das betreffende Gebiet kommen Personen aus dem Kappeler Kreuz in Betracht.

Staatenlose oder Personen ohne Staatsangehörigkeit genießen in Deutschland zwar den Schutz der Besatzungsordnung mit der Bezeichnung Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und des daraus resultierenden ..Rechts.. , aber sie sind nicht automatisch als Mitglieder einer bestimmten Volksgruppe betrachtet und genießen daher nicht den zusätzlichen Schutz als Minderheit.

Dies gilt auch in Bezug auf das gesamte Völkerrecht und vor allem dann, wenn sie einen Personalausweis beantragt und nicht zurückgegeben haben.

https://nostrcheck.me/media/4a11346a03b2dcde9db93fa7e941f1475a1ac87e14d443569f4942cee3fc51ce/f3b8e4a53381b088b14885871ce8b248803b50cb876e281784420089299dc45f.webp

Nur die Minderheit der deutschen Staatsangehörigen mit dem Staatsangehörigkeitsausweis nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 stehen unter dem Schutz der Vereinten Nationen, weil die Dokumentation als Urkundsbeweis der Zugehörigkeit zum deutschen Volk gleichzeitig dokumentiert wird.

Download:

https://shorturl.at/JSdp0

Zitat:

3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?

Zu 3.:

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehender deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG).

Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Zitat ende.

Die Verbindung zwischen Staatsangehörigkeit und ethnisch-kultureller Zugehörigkeit wird aufgrund der historischen, politischen und kulturellen Realitäten der jeweiligen Region oder Nation begründet.

Dieser Schutz ist auch relevant für die EU-Rechte, obwohl diese Personen keine EU-Mitglieder sind.

Die EU akzeptiert die Prinzipien und Rechte der Vereinten Nationen in Bezug auf die Schutzfunktion für Minderheiten und ethnische Gruppen und erkennt die Bedeutung der ethnisch-kulturellen Identität an. Artikel 18 der EU-Charta der Grundrechte beispielsweise verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die Rechte von Minderheiten und ethnischen Gruppen zu schützen und ihre kulturelle Selbstbestimmung zu respektieren.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass die Schutzfunktion der Vereinten Nationen und der EU für Minderheiten und ethnische Gruppen nicht auf die Staatsangehörigkeit abzielt, sondern auf die ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit.

Dies bedeutet, dass Personen, die ethnisch oder kulturell einer bestimmten Gruppe angehören, auch wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit dieser Gruppe haben, unter dem Schutz der Vereinten Nationen und der EU stehen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis vom Bundesverwaltungsamt (BVA) nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 dokumentiert mit urkundlicher Beweiskraft zugleich die Zugehörigkeit zum deutschen Volk, weil der Ausweis die rechtliche Bindung einer Person an den deutschen Staat als Staatsangehörige ausdrückt und gleichzeitig deren ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit als Mitglied der deutschen Volksgruppe bezeugt.

Dies liegt darin begründet, dass in der Vergangenheit viele Staaten, einschließlich Deutschlands, die Staatsangehörigkeit und die ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit einer Person eng miteinander verknüpft haben. Diese Verbindung wird aufgrund der historischen, politischen und kulturellen Realitäten der jeweiligen Region oder Nation hergestellt.

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 legte die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Staatsangehörigkeit in Deutschland fest und schuf eine Verbindung zwischen der Staatsangehörigkeit und der ethnisch-kulturellen Zugehörigkeit.

Der Staatsangehörigkeitsausweis, der aufgrund dieses Gesetzes ausgestellt wird, dokumentierte sowohl die rechtliche Bindung an den deutschen Staat als auch die ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe.

Diese Verbindung zwischen Staatsangehörigkeit und ethnisch-kultureller Zugehörigkeit wurde später gelockert, aber der Staatsangehörigkeitsausweis vom BVA nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 bleibt die wichtigste Urkunde, die sowohl die rechtliche Bindung als auch die ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit bezeugt.

Daher dokumentiert dieser Ausweis mit urkundlicher Beweiskraft zugleich die Zugehörigkeit zum deutschen Volk.

Wenn ein Urkundsbeweis einer Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 vorliegt, gelten bestimmte internationale Rechtsnormen, die keinen Ermessensspielraum zulassen und zwingend in der gesamten EU zu beachten sind.

Die Vereinten Nationen und die Europäische Union haben Standards und Prinzipien entwickelt, die den Schutz von Minderheiten und ethnischen Gruppen sicherstellen sollen.

Diese Rechtsnormen sind nicht nur für Mitgliedstaaten der EU, sondern auch für Nichtmitgliedstaaten verbindlich und müssen befolgt werden.

Im Einzelnen sind folgende Rechtsnormen von Bedeutung:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-Charta, Artikel 1): Diese verpflichtet Mitgliedstaaten, die Rechte von Minderheiten und ethnischen Gruppen zu schützen und ihre kulturelle Selbstbestimmung zu respektieren.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, Artikel 27): Dieser Pakt verpflichtet Mitgliedstaaten, die Rechte von Minderheiten und ethnischen Gruppen zu schützen und ihnen den Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung zu gewährleisten.

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK, Artikel 14): Diese Konvention verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Sprache, Religion, politischer Überzeugung oder sozialer Herkunft und schützt die Rechte von Minderheiten und ethnischen Gruppen.

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen zur Erziehung für eine friedliche Welt (Artikel 5): Dieses Übereinkommen verpflichtet Mitgliedstaaten, die kulturelle Identität und Selbstbestimmung von Minderheiten und ethnischen Gruppen zu schützen und ihre kulturellen Rechte zu respektieren.

Diese Rechtsnormen lassen keinen Ermessensspielraum und sind zwingend für alle Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Deutschland, zu beachten.

Sie garantieren den Schutz von Minderheiten und ethnischen Gruppen.

Wenn ein Urkundsbeweis einer Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 vorliegt, gilt diese Schutzmaßnahme für die Person, die diesen Ausweis besitzt, als Mitglied der deutschen Volksgruppe, da der Ausweis sowohl die rechtliche Bindung an den deutschen Staat als auch die ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe bezeugt. Diese Person genießt somit den Schutz der oben genannten Rechtsnormen und ist vor Diskriminierung und Verfolgung geschützt.

Personen, die lediglich einen BRD-Personalausweis oder einen BRD-Reisepass besitzen, genießen zwar den Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit, aber sie sind nicht automatisch Mitglieder der deutschen Volksgruppe und haben damit keinen Rechtsanspruch auf Schutz der internationalen Rechtsnormen für Minderheiten und ethnische Gruppen.

Dies liegt darin begründet, dass die Staatsangehörigkeit im deutschen Fall auf der rechtlichen Bindung an den deutschen Staat basiert, während die ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 bezeugt wird.

Personen, die lediglich einen BRD-Personalausweis oder einen BRD-Reisepass besitzen, sind nicht automatisch als Mitglieder der deutschen Volksgruppe betrachtet und genießen daher nicht den zusätzlichen Schutz als Minderheit.

Die internationale Rechtsordnung erkennt an, dass Personen, die nicht als Mitglieder einer bestimmten Volksgruppe betrachtet werden können, nicht als Minderheit gelten.

Die Schutzmaßnahmen für Minderheiten und ethnische Gruppen in Deutschland sind daher auf Personen ausgerichtet, die eine ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe zeigen oder als solche betrachtet werden können.

Die Vereinten Nationen und die Europäische Union haben Standards und Prinzipien entwickelt, die den Schutz von Minderheiten und ethnischen Gruppen sicherstellen sollen, aber diese Rechtsnormen gelten nur für Personen, die als Mitglieder einer bestimmten Volksgruppe betrachtet werden können.

Personen, die lediglich einen BRD-Personalausweis oder einen BRD-Reisepass besitzen, sind nicht automatisch als Mitglieder der deutschen Volksgruppe betrachtet und genießen daher nicht den zusätzlichen Schutz als Minderheit.

Staatenlose oder Personen ohne Staatsangehörigkeit genießen in Deutschland zwar den Schutz der Besatzungsordnung mit der Bezeichnung Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und des daraus resultierenden Rechts, aber sie sind nicht automatisch als Mitglieder einer bestimmten Volksgruppe betrachtet und genießen daher nicht den zusätzlichen Schutz als Minderheit.

Sie werden deshalb nach Art. 27 des Übereinkommens über die Staatenlosen von 1954 zwingend und auch aufgrund des voll bestehenden Besatzungsrechts als Staaten und somit effektiv als rechtlos betrachtet.

Dies gilt auch in Bezug auf das gesamte Völkerrecht und vor allem dann, wenn sie einen Personalausweis beantragt und nicht zurückgegeben haben.

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Mitschnitt eines Antragsstellers zur Klärung seiner nicht nachgewiesenen Staatsangehörigkeit ..DEUTSCH .. beim Bundesverwaltungsamt

https://shorturl.at/RAGHf

Die Unterscheidung zwischen Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) nachweisen können, und solchen, die dies nicht können, liegt in der rechtlichen Anerkennung ihrer Staatsangehörigkeit und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.

1.Nachgewiesene Deutsche (nach RuStAG):

- Diese Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Urkundsbeweis (z. B. Geburtsurkunden, Abstammungsnachweise) bis vor 1914 nachgewiesen.

- Sie erhalten einen Staatsangehörigkeitsausweis, der ihre deutsche Staatsangehörigkeit offiziell bestätigt.

- Sie genießen alle Rechte und Pflichten, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind, einschließlich des Wahlrechts, des Zugangs zu öffentlichen Ämtern und des Schutzes durch den deutschen Staat.

2.Nicht nachgewiesene Deutsche:

- Diese Personen können ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachweisen, haben aber möglicherweise einen deutschen Personalausweis.

- Ihre rechtliche Stellung ist unsicherer, da sie nicht offiziell als Deutsche anerkannt sind. Der Besitz eines Personalausweises allein reicht nicht aus, um die Staatsangehörigkeit zu belegen.

- Sie könnten als „Staatsangehörige ohne Nachweis“ gelten, was bedeutet, dass sie möglicherweise nicht die vollen Rechte und Privilegien genießen, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind.

- Ihre Möglichkeiten, bestimmte öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder an Wahlen teilzunehmen, könnten eingeschränkt sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtliche Stellung der nicht nachgewiesenen Deutschen im Vergleich zu den nachgewiesenen Deutschen eingeschränkt ist, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung ihrer Staatsangehörigkeit und die damit verbundenen Rechte.

Die Rechtsgrundlagen, die das Bundesverwaltungsamt (BVA) bei der Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) sowie bei der Eintragung in das Register über die Entscheidungen über die Staatsangehörigkeiten (ESTA) zu beachten hat, sind:

1.Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) – Gesetz über die Staatsangehörigkeit vom 22. Juli 1913 (RGBl. I S. 583).

2.Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)– Gesetz über die Staatsangehörigkeit vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618).

3.Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Gesetz über das Verfahren der Verwaltung vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253).

4.Bundesstatistikgesetz (BStatG)– Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 22. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2578).

Diese Normen sind verbindlich und müssen ohne Ermessensspielraum beachtet werden, wenn es um die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und die Eintragung in das ESTA-Register geht.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist seit seiner Gründung im Jahr 1950 als oberste Besatzungsbehörde im klassischen Sinne tätig.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 und der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 wurde der rechtliche Rahmen für die Bundesverwaltung geschaffen.

Das BVA in agierte unter den Bedingungen des Besatzungsrechts , und hat sich im Laufe der Jahre zu einer sogenannten ..Bundesbehörde.. entwickelt.

Das BVA ist also seit seiner Gründung eine Bundesbehörde, die bis heute unter den Bedingungen des Besatzungsrechts arbeitete.

Es ist wichtig zu betonen, dass Sie bis heute als Besatzungsbehörde fungiert.

An die Bewohnerinnen und Bewohner von Freiburg und Umgebung.

Aufforderung zur Rückgabe des Personalausweises und Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Hinweis auf die UN Sonderberichterstatterin Dr. Francesca Albanese.

https://nostrcheck.me/media/4a11346a03b2dcde9db93fa7e941f1475a1ac87e14d443569f4942cee3fc51ce/229d1806df4fd0ea509ff52aaa36de109db387f08e136c1c74ade1d70a2f1d4b.webp

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit auf eine wichtige Angelegenheit aufmerksam machen, die Ihre Identität und Zugehörigkeit betrifft. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie Ihren aktuellen Personalausweis zurückgeben und einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Die Eintragung im Personalausweis spiegelt nicht die tatsächliche Zugehörigkeit zu einem Volk wider. Nur Völker unterfallen dem Schutz der Vereinten Nationen. Dieser Schutz muss nachgewiesen werden, was ausschließlich durch die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises erfolgt.

Der Begriff "DEUTSCH" bezieht sich auf eine nicht existierende Staatsangehörigkeit und kann zu Verwirrung über Ihre Identität führen. Um Ihre rechtmäßige Zugehörigkeit zum deutschen Volk zu bestätigen und den entsprechenden Schutz zu erhalten, ist es notwendig, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.

Im Anhang finden Sie informatives Filmmaterial, das Ihnen weitere Einblicke in diese Thematik bietet und die Bedeutung dieser Schritte erläutert. Wir empfehlen Ihnen, sich die Zeit zu nehmen, um sich mit den Inhalten vertraut zu machen.

Bitte wenden Sie sich an unsere Verwaltung, um den Rückgabeprozess des Personalausweises einzuleiten und die notwendigen Schritte zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises zu unternehmen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Brender CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel

Quellen:

Die Ursache der Umvolkung und Verteibung der Deutschen:

Der Jude Yascha Mounk: Historisch einzigartiges Experiment

https://youtu.be/7bqjwvfe4jA

Francesca Albanese:

Die Sonderberichterstatterin hat die Aufgabe, Informationen von allen relevanten Akteuren zu sammeln, die Menschenrechtssituation in den palästinensischen Gebieten zu beurteilen und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.

https://tinyurl.com/29fvsybd

Sie weisen sich mit dem Personalausweis als Staatenloser aus und

wir sind gezwungen Sie als solchen zu behandeln.

Die Rechtsgrundlage hierfür finden Sie in Art. 27 des Übereinkommens über die Staatenlosen.

https://shorturl.at/F0Bcn

Zitat:

Artikel 27

Personalausweise

Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Mit der Abgabe des Personalausweises aufgrund der falschen Eintragung einer nicht vorhandenen Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" und der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden Sie vom Staatenlosen zum Staatsangehörigen.

Damit haben Sie Zugang zu dem Schutz u.a; durch die UN, wie ihn die Sonderberichterstatterin für Palästina Francesca Albanese formulierte.

Beweis:

https://shorturl.at/CqCVI

https://nostrcheck.me/media/4a11346a03b2dcde9db93fa7e941f1475a1ac87e14d443569f4942cee3fc51ce/2b6d3927ebed60b3b198c9d4ccbd718af43dad5151c338886465bdbf06245834.webp

Mein neustes Buch handelt über die Jüdische "Kriegserklärung" an Deutchland. Untermauert mit Fakten aus Zeitungen der damiligen Zeit und original Dokumenten, die ich aus den USA bekommen habe.

Eine Leseprobe können sie hier herunterladen:

Jüdische "Kriegserklärungen" an Deutschland

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Das vollständige Buch können Sie direkt bei mir erwerben, Kontaktdaten finden sie in meinem Buch. Bitte verbreiten Sie die Leseprobe an möglicht vielen Freunde, Bekannte, Kollegen, etc.

Mit bestem Dank, ihr Christoph Brender

CDU und Ortsvortseher Freiburg-Kappel

Jüdische "Kriegserklärungen" an Deutschland

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Juristische Informationen

Beratungstermine und kostenlose Rechtsberatung

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Informationen zu den Maßnahmen, die deutsche Staats-

angehörige gemäß Art. 5 EGBGB, Abs. 1, Satz. 2 ergrei-

fen sollten.

I. Einleitung

In diesem Gutachten wird erörtert, welche Maßnahmen deutsche Staatsangehörige ergreifen sollten, um ihre rechtliche Stellung gemäß Art. 5 EGBGB, Abs. 1, Satz 21 zu wahren und um sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigkeit korrekt dokumentiert ist.

Insbesondere wird die Rückgabe eines Personalausweises mit der Eintragung „DEUTSCH“ betrachtet, wenn die Abstammung bis vor 1914 nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) nachgewiesen werden kann.

II. Rechtslage und Argumentation

1. Rechtsgrundlage der Staatsangehörigkeit

Nach dem RuStAG wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (ius sanguinis) erworben.

Ein Nachweis der Abstammung bis vor 1914 kann die deutsche Staatsangehörigkeit belegen.

Dies ist besonders relevant für Personen, deren Staatsangehörigkeit möglicherweise nicht eindeutig dokumentiert ist.

2. Vorrang der deutschen Staatsangehörigkeit (Art. 5 EGBGB)

Art. 5 EGBGB legt fest, dass, wenn eine Person auch Deutscher ist, diese Rechtsstellung Vorrang hat.

Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit und die damit verbun-

denen Rechte und Pflichten anerkannt werden müssen.

Die korrekte Dokumentation dieser Staatsangehörigkeit ist entscheidend für die rechtliche Identität der Person.

Gesetzes Text von Art. 5 EGBGB im Anhang auf Seite 20.

III. Empfohlene Maßnahmen für deutsche Staatsangehörige

1. Nachweis der Abstammung Deutsche Staatsangehörige sollten alle relevanten Dokumente sammeln, die ihre Abstammung bis vor 1914 belegen.

Dazu gehören Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und andere

offizielle Dokumente, die die familiäre Verbindung zur deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.

2. Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Es wird empfohlen, einen international anerkannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen, um die deutsche Staatsangehörigkeit offiziell zu dokumentieren.

Dieser Ausweis kann als rechtlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit in internationalen Kontexten dienen.

3. Rückgabe des Personalausweises

Wenn die Eintragung „DEUTSCH“ im Personalausweis nicht den tatsächlichen rechtlichen Status widerspiegelt, sollten Staatsangehörige die Rückgabe des Personalausweises in Erwägung ziehen. Dies kann helfen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Identität korrekt dokumentiert ist.

4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen

Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Umstände zu klären und um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte zur Wahrung der Staatsangehörigkeit und zur korrekten Dokumentation unternommen werden.

Sie erhalten die kostenfreie Rechtsberatung

im Geschäftsbereich der

Ortsverwaltung Freiburg-Kappel im Rathaus Freiburg-Kappel,

Großtalstraße 45,

79117 Freiburg,

nach Terminvereinbarung telefonisch unter 0761 / 61108 - 0 oder

per Fax unter 0761 / 6 11 08 - 99

bzw. per Mail unter ov-kappel@stadt.freiburg.de

5. Information über internationale Rechtsnormen

Staatsangehörige sollten sich über ihre Rechte gemäß internationalen Rechtsnormen informieren, insbesondere über das Übereinkommen über die Staatenlosen und andere relevante völkerrechtliche Verpflichtungen.

Dies kann helfen, ihre rechtliche Position zu stärken und sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.

IV. Fazit

Deutsche Staatsangehörige sollten proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre rechtliche Stellung gemäß Art. 5 EGBGB, Abs. 1, Satz 2 zu wahren. Dazu gehört der Nachweis der Abstammung, die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises, die Rückgabe eines möglicherweise irreführenden Personalausweises, die Inanspruchnahme von Rechtsbera-

tung und die Information über internationale Rechtsnormen. Diese Schritte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Staatsangehörigkeit korrekt dokumentiert ist und die damit verbundenen Rechte und Pflichten angemessen geschützt werden.

Download

Rechtliche Hinweise compact:

Kontaktadressen der kostenlosen Rechtsberatung.

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Um an Wahlen teilnehmen zu können, ist ein Staatsangehörigenausweis vom Bundesverwaltungsamt erforderlich. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind zum Download verfügbar.

shorturl.at/fQTNA

Nur mit diesem Nachweis gelten Sie als deutscher Staatsangehöriger; ein Personalausweis allein reicht nicht aus, da dieser Sie als Staatenlosen ausweist.

Die Verwaltung wird Ihren ungültigen Personalausweis gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Staatenlosen zurücknehmen.

Artikel 27

Personalausweise

Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Quelle:

shorturl.at/eEAd9

Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig, da die Mitarbeiter auf Ihren Besuch vorbereitet sind. Bis zum 31.12.1924 erhalten Sie Unterstützung bei der Beantragung des Staatsangehörigenausweises und eine Quittung für die Rückgabe Ihres Personalausweises.

Infofilm zum Thema:

tinyurl.com/2p8xvrwp

#Freiburg #Besatzung #Kappel #Staatsangehörigkeit

#Personalausweis #BadenWürttemberg

#Identität #Bürgerrechte #Verwaltung #Rechtslage

Wir weisen darauf hin, dass wir jedem Antragsteller einen Personalausweis ausstellen, ohne die Staatsangehörigkeit nachzuweisen oder zu überprüfen. Der Antragsteller muss lediglich die erforderlichen Unterlagen unterzeichnen, um den Ausstellungsprozess abzuschließen. Dieses Verfahren ermöglicht es jedem, eine Wahl zu treffen, und hat sich insbesondere im Kontext der Umvolkung bewährt. Dies gilt insbesondere für die Altparteien, die dringend neue Bürger als Wähler benötigen.

https://odysee.com/@Freigeist:e/Es-kann-nur-immer-wieder--und-wiederholt-werden_-Frage-der-Staatsangeh%C3%B6rigkeit-im-Wahlrecht-Kontext:0

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