Klar kann man gewaltfrei kommunizieren. Wenn du das nicht kannst so ist es dein ding das zu lernen. Und wiederum ist es entscheidung jedes Gesprächsteilnehmers, wie damit umzugehen.

Aber wenn du mit Arschloch die Person bezeichnest und nicht ihren Anus, dann ist dies im deutschen Sprachgebrauch klar offensive Sprache. Wenn ich dich als pädophilen bezeichne, so ist das auch bloss eine haltlose verleumdung. Und wenn ich das dem Arbeitgeber von jemandem weiss mache, der in der Kinderbetreuung arbeitet so kann dies durchaus den Arbeitsvertrag kosten. Du hast volle freiheit zu sagen was du willst. Jedoch würde ich in jeder Hinsicht verbale Gewalt verneinen. Denn verbale Gewalt ist psychische Gewalt. Und psychische Gewalt würde ich nicht kleinreden.

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Discussion

Du verstehst den Punkt einfach nicht, es geht mir um Strafrecht, Beleidigung hat da nichts zu suchen.

Ich begreife deinen Punkt sehr wohl. Jedoch bin ich mit dir nicht einig, dass beleidigungen für eine funktionierende Gesellschaft nötig sind. Daher ist die Strafbarkeit von Beleidigungen auch keinerlei einschnitt in die Redefreiheit.

Du cheggst das einfache Prinzip, «die Freiheit gilt bis dort, wo die Freiheit des nächsten beginnt.» nicht.

Nochmal:

Du kannst deine Meinung dazu haben und vielleicht hast du auch recht, der Punkt ist mir aber egal.

Ist wie bei der Impfpflicht, Wehrpflicht usw…, ob du impfen oder Soldaten gut findet ist mir egal, solange diese Dinge nicht erzwungen werden.

Du kannst also deine Meinung dazu haben, die Diskussion interessiert mich aber nicht, ich will keinen staatlichen Zwang.

So einfach ist das

Dann habe ich das gefühl du bist schlicht nicht die angenehmste Gesellschaft, Wenn du deine Punkte nur mit ist so weil ist so verteidigst. Leere Worthülsen ohne stichfestes Gedankengut dahinter.

Kann ich mir sparen.

Gerne