Juhu, freut mich Feedback zu bekommen! Freue mich auch auf den Austausch.
1. Da hast du recht, das könnte man weglassen. Es geht rein um „initierende Gewalt“. Die von dir genannte Stelle ist nicht ideal formuliert.
2. Eine Androhung ist im Grunde nichts anderes als ein in die Zukunft verschobener Gewaltakt, der vom Eintreten oder Nichteintreten einer Bedingung abhängt. Beispiel: „Gib mir dein Geld, sonst erschieße ich dich.“ Auch wenn die Gewalt (noch) nicht ausgeübt wird, besteht eine unmittelbare Drohung gegen Leben oder körperliche Unversehrtheit.
3. Ziel ist es, objektive, universelle Prinzipien zu formulieren, um zu begründen, was als Gewalt bzw. unmoralisch gilt. Grundlage ist das Naturrecht: Jeder Mensch ist gleich und Eigentümer seiner selbst. Eigentum kann sich nur auf knappe Güter beziehen, also solche, über die Konflikte entstehen können. Emotionale oder psychische „Gewalt“ (im Buch also keine Gewalt) ist stets subjektiv, betrifft keine knappen Ressourcen und kann daher nicht im rechtsphilosophischen Sinn gestohlen oder verletzt werden.
4. Genau – siehe Punkt 3. Aber: Nur weil etwas nicht unter Gewalt im rechtlichen bzw. objektiven Sinn fällt, heißt das nicht, dass es unbedenklich oder moralisch akzeptabel ist. Es geht lediglich darum, welche Handlungen als legitime oder rechtswidrige Gewalt klassifiziert werden können, und diese Klassifikation muss auf objektiven Prinzipien beruhen. Moral bleibt subjektiv. Auch verbale Gewalt kann (und meiner Meinung nach sollte) gesellschaftliche Konsequenzen haben, zum Beispiel durch Ansehensverlust, Ausgrenzung oder Diskriminierung. Natürlich ohne initierende physische Gewalt...