Diskriminierung des Mannes: Der Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrags durch Selbsterklärung, enthält aber eine widersprüchliche Sonderregelung: Im Verteidigungsfall gilt trotz geändertem Eintrag weiterhin das Geburtsgeschlecht für die Wehrpflicht.
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