
Bild: Hitlers Innenminister Frick
Die Ortsverwaltung Freiburg Kappel gibt bekannt !
Die Anwendung von nationalsozialistischen Gesetzen und EU-Recht ausgeschlossen bei Vorliegen eines Staatsangehörigkeitsausweises aufgrund der Abstammungsnachweise bis vor 1914.
Die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze in der Verwaltung ist kein komplexes rechtliches Thema, das durch verschiedene Normen geprägt ist.
Folglich dürfen nationalsozialistische Gesetze in Besatzungsgebieten nur bei fehlendem Nachweis der Staatsangehörigkeit angewandt werden!
Zur Erbringung des Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Abgabe des Personalausweises erforderlich, verbunden mit der gleichzeitigen Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises in der Ortsverwaltung Freiburg-Kappel.
Podcast Christoph Brender Ortverwaltung Freiburg-Kappel .
Völkerrechtliche Normen und das Tribunal General de Occupation:
Das Völkerrecht, insbesondere die Bestimmungen des Tribunal General de Occupation, verbietet die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze, wenn ein Staatsangehörigenausweis nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 vorliegt.
Dieser wird zudem im Register EStA – Entscheidungsregister über die Staatsangehörigkeiten – beim Bundesverwaltungsamt eingetragen. Jede Polizeibehörde und Verwaltung ist an diese Eintragung gebunden. Die vom nationalsozialistischen Staat zur Überwachung und Verfolgung unliebsamer Personen erlassenen Regelungen erlöschen, und nationalsozialistisches Recht darf nicht mehr angewandt werden.
Dies schützt Personen, die diesen Ausweis besitzen, vor der Anwendung solcher Gesetze, da sie als rechtmäßige Staatsangehörige anerkannt werden.
Sie sind deutscher Staatsangehöriger nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 und damit weder Nationalsozialist, jedoch nachgewiesener Deutscher.
Liegt ein Staatsangehörigkeitsausweis nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 vor und wurde der Personalausweis bei der zuständigen Behörde abgegeben, entfällt gleichzeitig die Mitgliedschaft im Verein der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass die negativen einschlägigen Regelungen nicht anwendbar sind. Die EU ist lediglich ein Verein, in dem nur Staatenlose und Ausländer nach § 2 Aufenthaltsgesetz Zwangsmitglieder sind.
Die nationalsozialistischen Gesetze, die wir in Form des Rechtsgutachtens des Deutschen Bundestages zum Download anbieten, dürfen aufgrund der Überordnung des Völkerrechts gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes für diese Personen nach EGBGB § 5 Absatz 1 Satz 2 nicht angewandt werden. Andernfalls liegt unstreitig eine Verletzung des übergeordneten Völkerrechts vor.
EGBGB § 5 Abs. 2: Der § 5 Abs. 2 des EGBGB besagt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen werden kann, da die entsprechenden Dokumente (wie der BRD-Personalausweis oder -Reisepass) nicht als ausreichender Nachweis anerkannt werden. Dies führt zu einer rechtlichen Unsicherheit, da die Beweislast bei den Personen liegt, die behaupten, deutsche Staatsangehörige zu sein. In diesem Kontext gilt der Staatsangehörigkeitsausweis als das einzige Dokument, das sowohl national als auch international die Staatsangehörigkeit wirksam belegen kann.
Rechtsverzicht durch Beantragung eines Personalausweises: Die Beantragung eines Personalausweises, der ursprünglich von dem Nazijuristen Wilhelm Frick zur Überwachung unliebsamer Personen eingeführt wurde, stellt einen Rechtsverzicht auf die Normen des EGBGB § 5 Abs. 1 Satz 2 dar. Durch die Beantragung eines Personalausweises erkennt eine Person an, dass sie die Beweislast für ihre Staatsangehörigkeit trägt. Dies führt dazu, dass die Person in eine rechtliche Position gerät, in der sie den nationalsozialistischen Gesetzen unterworfen ist, da sie nicht in der Lage ist, ihre Staatsangehörigkeit durch den Staatsangehörigkeitsausweis nachzuweisen. Sie bleibt nicht nachgewiesener Deutscher wie jeder Asylant oder Migrant. Es fehlt der Urkundsbeweis, somit gilt das Besatzungsrecht am Ort des Aufenthalts nach Art. 5 Abs. 2 EGBGB.
Zusammenfassend ergibt sich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und die historische Entwicklung der Dokumente zur Staatsangehörigkeit eine entscheidende Rolle bei der Anwendung oder dem Ausschluss nationalsozialistischer Gesetze spielen.
Der Staatsangehörigkeitsausweis bleibt das zentrale Dokument, das die Staatsangehörigkeit wirksam belegt und somit den Schutz vor der Anwendung nationalsozialistischer Gesetze gewährleistet.
Auskunft erteilt:
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Freie Wahlergemeinschaft
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Christiane Kramer
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Grune Liste Kappel
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Oliver Troger
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Daniel Linder
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Thomas Rees
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Anke Schultheis
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Nationalsozialisten waren nach 1945 wieder in Entscheidungspositionen.
Gründungsmitglieder der Grünen waren Mitglieder der NSDAP .


CDU


FDP


Eine unendliche Liste !
Alle vollversorgt von Staatenlosen mit Personalausweis !