Der Asylbewerber aus Afghanistan sei wegen Ladendiebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen.

Also unter dem Hintergrund bin ich genau so polizeilich bekannt wie der Täter. Der einzige Unterschied ist, dass er sich hat erwischen lassen und ich nicht. Aber so oder so reicht das nicht für eine Abschiebung.

Auch nicht der AFD!

Reply to this note

Please Login to reply.

Discussion

No replies yet.