Wie die Erzbergersche Finanzreform uns noch heute ausbeutet
Bis zum Jahr 1918 hatte sich das Deutsche Reich neben den Beiträgen der Länder im Wesentlichen durch Zölle finanziert. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs verpflichteten die Siegermächte das Deutsche Reich dazu, Zölle zu reduzieren, um ausländischen Unternehmen den Zugang zum deutschen Markt zu erleichtern. Die geringeren Zolleinnahmen reichten in der Folge nicht mehr zur Generierung ausreichender Staatseinnahmen. Dieses Einnahmendefizit auszugleichen, war ein Hauptanliegen der Erzbergerschen Reform. Das insgesamt 16 Einzelgesetze umfassende Paket, von besonderer Bedeutung hierbei die Reform der Reichsabgabenordnung, führte in drei großen Bereichen zu tiefgreifenden Veränderungen.
Neues Steuersystem
Lag die Finanzhoheit infolge der Reichsgründung 1871 bei den Ländern, so sorgte die neue Reichsabgabenordnung als Mantelgesetz für eine deutschlandweit einheitliche Besteuerung. Sie ging maßgeblich auf die Arbeit des Staatssekretärs Enno Becker zurück und gilt bis heute als Grundlage des steuerlichen Verfahrensrechts. Zentraler Bestandteil war aber die Reform der Einkommensteuer, die eine drastische Aufwertung erfuhr und eine bedeutende Einnahmequelle für die Weimarer Republik wurde. Auch die Einführung der Umsatzsteuer, der Kapitalertragsteuer sowie der direkte Lohnsteuerabzug gehen auf die Reform von 1919 zurück.
Die Steuerbemessungsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen) wurde in Teilmengen (Stufen) unterteilt, bei deren Erreichen der Grenzsteuersatz um jeweils 1 Prozentpunkt stieg (sogenannter Stufengrenzsatztarif). Oberhalb eines steuerfreien Existenzminimums von 1.500 Mark betrug der Grenzsteuersatz für die ersten angefangenen oder vollen 1.000 Mark 10 %. Er stieg in größer werdenden Schritten jeweils um 1 % zunächst in 1.000-Mark-Schritten an,
Zentralisierung der Finanzverwaltung
Zur effektiven Durchsetzung des neuen Steuerrechts baute Erzberger – basierend auf 26 Landesfinanzämtern, etwa 200 Hauptzollämtern und circa 1.000 Finanzämtern – eine unmittelbar dem Reichsfinanzministerium unterstellte Finanzverwaltung auf. Diese umfasste nach intensiven Einstellungs- und Ausbildungsmaßnahmen bald 30.000 spezialisierte Beamte und löste das überkommene, auf den Regeln des Deutschen Zollvereins basierende System der eigenständigen kommunalen Finanzverwaltung ab. Der Minister selbst sprach in diesem Zusammenhang vor der Nationalversammlung vom „neben der Verabschiedung der Reichsverfassung […] wichtigste[n] Schritt auf dem Wege […] ein neues, starkes Deutsches Reich zu bilden“.