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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat demnach am Dienstag entschieden, dass die Voraussetzungen für den Widerruf eines Lehrauftrags aus einem wichtigen Grund nicht vorgelegen hätten. Dies schreibe das Gericht in einer Mitteilung, die „Kieler Nachrichten“ hatten in diesem Artikel darüber berichtet.