Grundlagenpapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) > Analyse durch claude.ai

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Sonstiges/20230718_AGG_Reform.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Einige mögliche Kritikpunkte an den vorgeschlagenen Änderungen zum AGG wären:

- Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale: Kritiker könnten anführen, dass dies zu einer Ausuferung des Diskriminierungsschutzes und zu mehr Bürokratie und Kosten für Unternehmen führt.

- Ausweitung auf staatliches Handeln: Hier besteht die Befürchtung, dass dies die Handlungsfähigkeit des Staates einschränkt und zu mehr Bürokratie führt.

- Verbandsklagerecht: Dies könnte missbraucht werden, um politische Ziele durchzusetzen. Es besteht die Gefahr von Abmahnvereinen.

- Schlichtungsstelle: Die verpflichtende Teilnahme könnte als unverhältnismäßiger Eingriff in die Vertragsfreiheit gesehen werden.

- Erleichterung des Nachweises: Die Umkehr der Beweislast könnte zu Missbrauch einladen und Unternehmen unter Generalverdacht stellen.

- Stärkung der Rechte im Geschäftsverkehr: Hier könnte argumentiert werden, dass der Vertragsfreiheit der Unternehmen zu große Grenzen gesetzt werden.

- Betriebliche Beschwerdestellen: Die Einrichtung bedeutet mehr Bürokratie, gerade für KMU. Die Verpflichtung könnte verfassungsrechtlich angreifbar sein.

- Kirchenklausel: Die Abschaffung könnte als Eingriff in die Privatautonomie der Kirchen gewertet werden.

- Altersdiskriminierung: Die vorgeschlagenen Änderungen könnten als unverhältnismäßig angesehen werden, da das Alter in gewissem Rahmen eine Rolle spielen kann.

Generell besteht auch die Befürchtung, dass durch die Änderungen die Betroffenen eher übervorteilt werden könnten. Eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist daher wichtig.

Mit "übervorteilt" meine ich, dass durch einige der vorgeschlagenen Änderungen die Balance zwischen den widerstreitenden Interessen von Antidiskriminierung und Vertragsfreiheit aus Sicht der Kritiker zu sehr in Richtung Antidiskriminierung ausschlagen könnte.

Beispiele:

- Die Erleichterung des Nachweises von Diskriminierung durch Umkehr der Beweislast könnte dazu führen, dass auch unberechtigte Vorwürfe schwerer entkräftet werden können.

- Die Einführung der verpflichtenden Schlichtung und des Verbandsklagerechts gibt Betroffenen und Verbänden sehr weitreichende Möglichkeiten, Forderungen durchzusetzen.

- Die Streichung der "Bagatellgrenze" beim Schadensersatz ermöglicht auch bei sehr geringfügigen Diskriminierungen hohe Entschädigungszahlungen zu fordern.

Die Kritiker befürchten, dass dies in der Summe die Position der Betroffenen übermäßig stärkt und die beklagten Unternehmen übervorteilt. Eine sorgfältige Abwügung muss aus ihrer Sicht sicherstellen, dass die Balance gewahrt bleibt und nicht eine Seite übermäßig bevorzugt wird.

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