🌍„Regenbogenflaggen jetzt auch an Gerichten: Wie neutral ist die Justiz“🌍

Pride-Flaggen in ganz Deutschland und die Frage: Was hat das noch mit staatlicher Neutralität zu tun?

Nachdem die Polizei Berlin erst vor wenigen Tagen die Pride-Flagge vor ihren Präsidium hisste, wehen nun auch vor dem Amtsgericht in Berlin-Kreuzberg drei Regenboggenflaggen. Besonders auffällig: Bei der Flagge in der Mitte handelt es sich um die sogenannte Progress-Flagge. Fßr die einen ein Symbol, das die Rechte von nonbinären und Transpersonen stärker betont, fßr die anderen Ausdruck einer totalitären Ideologie, die biologische Geschlechter negiert.

Was hat so eine Flagge an einem Gerichtsgebäude zu suchen?

Tatsächlich ist das Hissen der Regenbogenflagge an staatlichen Gebäuden erst seit letztem Jahr offiziell erlaubt. Die Erlaubnis geht auf einen Erlass von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zurßck. Diese hatte im April des letzten Jahres verfßgt, dass die Beflaggung mit der Pride-Flag unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sei.

Gerichte sind dem Grundgesetz verpflichtet

Unabhängig davon stellt sich jedoch die Frage, was derlei politische Symbole ßberhaupt an einem deutschen Gerichtsgebäude zu suchen haben. Wie neutral ist die Justiz eines Landes, das sich derart mit einer politischen Bewegung gemein macht? Wie ernst kann man ein Gericht nehmen, das sich zu einer Ideologie bekennt, die daran glaubt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt?

Jetzt zeigt ihr wenigstens die Wahrheit Ăźber Phedophile...

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