Dinge, die ich nie lernen wollte, Episode 2374:
- Der Stromnetzbetreiber macht auch Stromzählerablesungen, die falsch sein können, bei denen keinerlei Plausibilitätschecks gemacht werden und die zur Rechnungsgrundledung genommen werden.
- Nutzungsersatz für unrechtmäßig eingezogenes Geld, bis es wieder zurückgezahlt wurde.
- § 111b EnWG Schlichtungsstelle Energie.
Jedenfalls wurden meiner Schwiegermutter rund 1750€ zu viel von Hamburg Energie eingezogen.