Overton-Magazin
Verstecken Regierungen geheime Akten … ?
21. Dezember 2024
Gaby Weber

Magazinraum. Bild: Bundesarchiv, B 198 Bild 2017-0202-006/Nobel, Jürgen
… und wenn ja, wo?
Fast alle sich „demokratisch“ nennende Staaten haben Informationszugangsgesetze erlassen, in Europa war Deutschland einer der letzten. Erst 2006 trat das IFG gegen heftige Widerstände in Kraft und wurde dann 16 Jahre lang von der Merkel-Regierung ausgehebelt.
In Argentinien dauerte es noch länger. Die Peronisten wollten sich nie kontrollieren lassen, und erst die konservative Macri-Regierung verabschiedete 2016 das Gesetz 27.275, öffnete aber keinesfalls ihre Archive. Und die folgenden Regierungen änderten daran nichts. Allerdings wurden jetzt in Buenos Aires bekannt, wie das System funktioniert. Aber der Reihe nach.
Aktenverstecken in Deutschland
Das IFG regelt die allgemeine Auskunftspflicht der Behörden, ausgenommen sind die Geheimdienste. Allerdings gibt es da noch das wenig beachtete Bundesarchivgesetz (BarchG) von 1988, laut dem alle Behörden, ihr Schriftgut dem Bundesarchiv übergeben müssen, das entscheidet, was für die Geschichtsschreibung relevant ist. Das gilt auch für die Geheimdienste, stellte das Bundesverwaltungsgericht 2010 in meinem Prozess auf Offenlegung der BND-Akten über den SS-Mann Adolf Eichmann klar ( https://gabyweber.com/index.php/de/prozesse-de/46-bundesnachrichtendienst-bnd-adolf-eichmann-ab-2008 ).
„Die Schutzfrist für Archivgut beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Unterliegen Unterlagen der Geheimhaltung, beträgt die Schutzfrist 60 Jahre (§ 11 Abs. 3). Ausnahmen von der Schutzfrist gelten für Personen der Zeitgeschichte und können durch das Bundesarchiv unter Umständen verkürzt werden“. (Wikipedia)( https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesarchivgesetz_(Deutschland) )
Eigentlich müssten also nach 60 Jahren alle Unterlagen offengelegt werden, das passiert aber nicht. Bis heute lagern Kanzlerakten nicht im Koblenzer Bundesarchiv, wo sie laut Gesetz hingehören, sondern bei den (privaten) Parteistiftungen wie der Konrad-Adenauer-Stiftung oder im Keller von Maike Kohl-Richter. Die Justiz hat das, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgesegnet – obwohl es ausdrücklich dem Gesetz widerspricht.
Eine andere Möglichkeit des Aktenversteckens besteht darin, das Bundesarchiv anzuweisen, einige Dokumente über die 60-Jahre-Schutzfrist hinaus für „geheim“ zu erklären und der Öffentlichkeit zu verweigern; diese Dokumente werden in Hangelar gelagert. Die Ampel-Regierung hatte zwar in ihrem Koalitionsvertrag eine maximale Schutzfrist von 30 Jahren versprochen, aber keine der drei Parteien rührte auch nur einen Finger, um das umzusetzen, auch nicht die Grüne Claudia Roth, die dem Bundesarchiv Anweisungen erteilt. Ich habe gegen diese Praxis geklagt, bisher aber verloren, die Sache liegt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Aktenverstecken in Argentinien
Auf Zugang zu den Eichmann-Akten des argentinischen Außenministeriums ( https://gabyweber.com/index.php/de/prozesse-de/83-argent-aussenministerium ) klagte ich ab 2018 auch in Buenos Aires. Der Mossad brüstet sich damit, denn SS-Mann von dort 1960 entführt zu haben – eine Version, die ich nach jahrelanger Archiv-Arbeit bestreite ( https://diebuchmacherei.de/produkt/drei-kreise-des-abgrunds/ ).
Im Prozess verlangte ich die Vorlage der Telexe zwischen dem Konsulat in Tel Aviv und dem Ministerium in Buenos Aires. Die Existenz dieser chiffrierten Kabel kann ich beweisen, daran besteht kein Zweifel. Das Ministerium behauptete, es besitze nur die Unterlagen, die in seinem öffentlichen „Historischen Archiv“ aufbewahrt seien und ignorierte meine Frage, wo die geheimen Papiere lagern. Zeugen wurden gehört, und alle drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit verurteilten das Außenamt zur Vorlage. Nach fast vier Jahren wollte das Ministerium plötzlich festgestellt haben, dass „jemand“ diese Unterlagen gestohlen habe und kündigte eine Untersuchung an, wie das geschehen konnte.
Ein halbes Jahr lang passierte gar nichts. Dann stellte ich Strafanzeige gegen Unbekannt. Zunächst wollte mich der neue Strafrichter nicht als Nebenklägerin akzeptieren. Einspruch. Gewonnen. Dann legte ich eine lange Liste mit Beweisanträgen vor und forderte Auskunft über die Aufbewahrung von Geheimdokumenten. Ablehnt. Einspruch. Gewonnen. Wieder wurden Zeugen gehört, zunächst die derzeitige Archivleiterin, eine junge und verunsicherte Frau, die offensichtlich Angst um ihren Job hat. Präsident Javier Milei hatte erst vor einigen Wochen seine Außenministerin entlassen und weitere Säuberungsaktionen angekündigt. Die Beamtin behauptete in ihrer Aussage, dass ihr Historisches Archiv die einzige Sammlung der Behörde sei, es gäbe weder ein Geheimarchiv noch verschiedene Geheimhaltungsstufen, die jeweils separat gelagert würden – so, wie es in so ziemlichen allen Verwaltungen dieser Welt passiert.
Wenige Tage später sagte die frühere Archivchefin aus, eine Kennerin der Materie. Sie hat ihre Magisterarbeit zu diesem Thema verfasst. Darin werden die entsprechenden Dekrete und Anweisungen für die verschiedenen Geheimhaltungsstufen aufgelistet, es geht von vertraulich bis geheim und die höchste ist “Nur dem Außenminister vorzulegen”. Dies bestätigte sie ausdrücklich in ihrer Zeugenaussage. Diese Dekrete sind noch geheim, und mit ihnen wird endgültig klar, dass das, was die Behörde freiwillig in ihr Historisches Archiv schickt, nur ein kleiner Teil ist, Verlautbarungen, Pressemitteilungen, Wahlreden usw. Das Interessanteste will sie, entgegen der Gesetze und entgegen der Anordnungen der Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, weiterhin verstecken.
Nun habe ich die Vorlage dieser Anweisungen sowie erneut den kompletten, noch geheimen Schriftverkehr in Sachen Eichmann beantragt. Die Regierung will dies auf jeden Fall verhindern. Zum Einen, weil der Präsident und sein neuer Außenminister Gerardo Werthein (der seinen Amtseid auf die Tora abgelegt hat) bedingungslos Benjamin Netanjahu unterstützen. Eine Freigabe würde die jahrzehntelange Fake News des Mossad widerlegen. Außerdem stört sich der sich als „libertärer Anarchokapitalist“ bezeichnende Milei gegen alles, was mit Transparenz zu tun hat. Nicht nur wegen der zahlreichen Korruptionsskandale seiner Verwaltung, sondern auch wegen seiner geliebten Hunde.
Ein Journalist hatte Auskunft verlangt, ob die in der Präsidentenresidenz Olivos neu errichteten Zwinger mit Steuergeldern finanziert worden sind – oder aus seiner privaten Schatulle. Milei verweigerte die Auskunft und erließ im vergangenen September das Dekret 780/24, das das Informationszugangsgesetz einschränkt. Er will selbst bestimmen, was von öffentlichem Interesse ist und was nicht.
Eigentlich ist ein Gesetz nicht durch ein Dekret, sondern nur durch ein neues Gesetz zu begrenzen. Kein Wunder, dass mehr als 60 Organisationen dieses Dekret als verfassungswidrig bezeichneten. Umso interessanter ist nunmehr, ob die Regierung offenlegen wird, welche Geheimhaltungsstufen existieren und wo diese sensiblen Papiere aufbewahrt werden. Denn die Durchsuchung dieser Orte habe ich bereits beantragt. Laut Beschluss der Strafkammer und der Verwaltungsgerichte muss sie dies offenlegen, zumindest im Fall Eichmann.
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