Wahljahr 2026 - AfD Freiburg: Verstöße gegen das Wahlrecht!
Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012 möchten wir Sie darüber informieren, dass seit dem Jahr 1956 in Deutschland Wahlen und Gesetze aufgrund von Verstößen gegen das Wahlrecht immer wieder für ungültig erklärt wurden.
Wer der AFD seine Stimme gibt macht sich strafbar !

Liebe Bewohner,
im Namen der CDU Orts- und Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel möchten wir Ihnen einen herzlichen Gruß senden und wünschen der CDU einen erfolgreichen Wahlsieg.
Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012 möchten wir Sie darüber informieren, dass seit dem Jahr 1956 in Deutschland Wahlen und Gesetze aufgrund von Verstößen gegen das Wahlrecht immer wieder für ungültig erklärt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Urteil, dass die Einhaltung der verfassungsmäßigen Vorgaben bei Wahlen zwingend erforderlich ist, um die Legitimität der gewählten Vertretungen zu gewährleisten.
Das aktuelle Urteil betrifft die Wahl der Alternative für Deutschland (AfD).
Dabei wurden auch in Freiburg Verstöße gegen das Wahlrecht festgestellt, die dazu führen, dass die betreffenden Wahlen rechtlich nicht rechtsgültig sind.
Das Gericht hebt hervor, dass nur Wahlen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, Bestand haben. Verstöße gegen diese Vorgaben gefährden die Integrität des demokratischen Prozesses.
Videobeitrag: tagesschau 25.07.2012 - Bundesverfassungsgericht: Neues Bundeswahlrecht verfassungswidrig
https://f57d31b5.pinit.eth.limo/
Darum möchten wir Sie daran erinnern, dass bei jeder Wahl die Einhaltung aller rechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben oberste Priorität hat.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt deutlich auf, wie wichtig die korrekte Durchführung und Kontrolle der Wahlen ist, um das Vertrauen in unsere demokratische Ordnung zu bewahren. Für die Zukunft, insbesondere im Jahr 2026, ist es wichtig, dass Parteien wie die CDU weiterhin für eine transparente und rechtmäßige Wahlpraxis eintreten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Großtalstraße 45, 79117 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 / 6 11 08 - 0
Telefax: 0761 / 6 11 08 - 99
E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Christoph Brender
CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel