GASTKOMMENTAR - Das EU-Vertragswerk sollte dem Doppelmehr unterstellt werden
Bundesrat und Bundesversammlung haben zwar nicht die Pflicht, aber durchaus das Recht, den Abschluss des EU-Vertragswerks dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Aus rechtlicher Sicht spricht deutlich mehr für als gegen die Unterstellung unter das doppelte Mehr.
https://www.nzz.ch/meinung/das-eu-vertragswerk-sollte-dem-doppelmehr-unterstellt-werden-ld.1869252