«Ein Arzt muss eine Person, bevor er ihr ein Maskenattest ausstellt, nicht zwingend eingehend untersuchen»

Dem Hamburger Arzt Walter Weber wurde vorgeworfen, Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt zu haben. Gestern wurde er nun zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im Anschluss an die Verhandlung erklärten die Anwälte des 80-Jährigen, Sven Lausen und Ivan Künnemann, warum sie das Urteil nicht nachvollziehen können. Zentrales Argument: Weber sei nicht, wie von der Richterin Nele Behr behauptet, verpflichtet gewesen, seine Patienten physisch zu untersuchen. Revision hat man bereits eingelegt. Video von Dominik Paradies

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