Das würde, glaube ich, bedeuten, dass beide Euros legale Zahlungsmittel wären und man z.B. auf Preisschildern in beiden Euros Preise ausschreiben müsste.
Ich gehe ganz stark von 1:1 aus.
Das würde, glaube ich, bedeuten, dass beide Euros legale Zahlungsmittel wären und man z.B. auf Preisschildern in beiden Euros Preise ausschreiben müsste.
Ich gehe ganz stark von 1:1 aus.
Die Preisschilder sind bereits digital. Meine Hand würd ich nicht dafür ins Feuer legen. (War auch mehr gedacht als denk Anstoß. 😉🤙)