Hier mal eine Begründung eines Böllerverbots aus freiheitsorientierter Sicht
Individuelle Freiheit endet dort, wo fremdes Eigentum oder fremde körperliche Integrität ohne Zustimmung beeinträchtigt wird.
Lärm, Druckwellen, Brandgefahr und Schadstoffe aus Feuerwerkskörpern wirken nicht nur auf den Verwender, sondern zwangsläufig auf Dritte.
Damit ist privates Böllern kein rein individuelles Handeln, sondern eine externe Handlung mit nicht zustimmungsfähigen Auswirkungen.
Zentrale Voraussetzung legitimen Handelns ist Zustimmung.
Beim privaten Abbrennen von Feuerwerk:
- können Nachbarn nicht ausweichen,
- können Tiere nicht zustimmen,
- können Eigentumseigentümer Schäden nicht verhindern,
- werden Risiken auf Unbeteiligte ausgelagert.
Ein Marktakt ohne Zustimmung der Betroffenen ist kein freiwilliger Austausch, sondern eine einseitige Belastung.
In einer freiheitlichen Ordnung gilt:
- Auf privatem Eigentum entscheidet der Eigentümer.
- Im öffentlichen Raum fehlt ein klarer Eigentümer, der Zustimmung erteilen oder verweigern kann.
Das private Böllern findet überwiegend nicht auf eindeutig zugeordnetem Eigentum statt, sondern in Räumen, in denen die Kosten auf alle verteilt werden. Genau hier entsteht das Problem.
Ein faktisches Verbot ersetzt nicht Freiheit, sondern simuliert die Entscheidung eines Eigentümers, der eine Nutzung untersagt hätte, weil sie Schäden verursacht.
Böllern erzeugt Kosten, die nicht vom Verursacher getragen werden:
- Sachschäden
- Reinigung
- medizinische Versorgung
- Stress- und Gesundheitsschäden
- Tierverluste
Ein Markt, in dem Produzenten und Konsumenten nicht für die vollen Kosten ihres Handelns haften, ist kein funktionierender Markt.
Ein Verbot ist hier kein moralischer Eingriff, sondern eine Notlösung für fehlende Haftungsdurchsetzung.
Die Ablehnung von Verboten richtet sich gegen:
- willkürliche Moralgesetzgebung
- paternalistische Schutzargumente
- Eingriffe ohne Eigentumsverletzung
Ein Eingriff ist jedoch legitim, wenn er dauerhafte, nicht zustimmungsfähige Fremdschäden verhindert und keine mildere Lösung existiert.
Das Problem ist nicht das Feuerwerk selbst, sondern die untrennbare Kopplung an Fremdschädigung im bestehenden Raum.
Ein konsistentes Ergebnis lautet daher:
- Kein allgemeines „moralisches“ Böllerverbot
- Aber: faktisches Unterlassen durch Haftung, Eigentumsrechte und Ausschluss aus nicht-zustimmungsfähigen Räumen
In der Realität führt diese Logik zwangsläufig zu einem weitgehenden Verbot im öffentlichen Raum – nicht aus Autorität, sondern aus Eigentumslogik.
Schlussfolgerung:
Wer gegen Verbote ist, muss Eigentum und Haftung ernst nehmen.
Wer Eigentum und Haftung ernst nimmt, kann unkontrolliertes Böllern nicht rechtfertigen.
Das Ergebnis ist kein autoritäres Verbot, sondern die konsequente Anwendung freiheitlicher Prinzipien auf eine Handlung, die systematisch Freiheit anderer verletzt.