Mal nicht übertreiben. 😉

Personenschützer genießen eine sehr gute Ausbildung. Und ja, wenn ein Störer / Attentäter einen Anschlag / Tötungsdelikt gegen die Schutzperson verübt, müssen sie eingreifen und notfalls Gebrauch von der Dienstwaffe machen. Dies gilt aber nicht nur für Personenschützer, sondern für jeden Polizeibeamten.

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