Mal nicht übertreiben. 😉
Personenschützer genießen eine sehr gute Ausbildung. Und ja, wenn ein Störer / Attentäter einen Anschlag / Tötungsdelikt gegen die Schutzperson verübt, müssen sie eingreifen und notfalls Gebrauch von der Dienstwaffe machen. Dies gilt aber nicht nur für Personenschützer, sondern für jeden Polizeibeamten.