Kann schon.

Nimmt nur keiner ernst.

Für jeden, der nicht in diesem Land wohnt: irrelevant.

Für jeden, der in dem Land wohnt: Grund genug es zu ändern.

Reden wir von der EU, so: 1. Exit >> 2. die Verfassungsänderungen der letzten ca. 20 Jahre abschaffen, die zu dem von dir beschriebenen Zustand geführt haben. Falls ein Konsens besteht: dafür die / eine verfassungsgebende Versammlung einberufen (Konvent).

Geht das ? Ja, natürlich.

Die Bundesrepublik ist ein wenig abgewichen:

"Die Ministerpräsidenten der Länder jedoch wollen die deutsche Teilung nicht durch einen eigenen Nationalstaat zementieren, sondern deren vorübergehenden Zustand betonen. So berufen sie statt der von den Westalliierten geforderten verfassungsgebenden Versammlung nur einen "Parlamentarischen Rat" ein. Und dessen Mitglieder erarbeiten statt einer Verfassung nur ein Provisorium, das sie Grundgesetz nennen. Diese Bezeichnung hat der Hamburger Oberbürgermeister Max Brauer vor Beginn der Beratungen vorgeschlagen. Später werden die Abgeordneten deshalb auch nur das kleine provinzielle Bonn zur "vorläufigen" Bundeshauptstadt wählen."

https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Das-Grundgesetz-So-bekam-Deutschland-1949-seine-Verfassung,grundgesetz128.html

Reply to this note

Please Login to reply.

Discussion

No replies yet.