News kompakt: Keine Mehrheit für Asyl-Gesetz der Union

Unions-Kanzlerkandidat Merz erleidet im Bundestag eine Niederlage. In Belgien haben sich fünf Parteien auf eine Regierungskoalition geeinigt. Italiens Justiz stoppt erneut das "Albanien-Modell". Das Wichtigste in Kürze.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

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