
Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat eingetragen.

Staatsangehörigkeit .. ist Deutscher .. .

Staatsangehörigkeit nicht mehr vorhanden. DEUTSCH gibt es nicht.
Schon mal nach ..DEUTSCH.. gefahren ?
Staatsangehörigkeit nicht mehr vorhanden. Person ist staatenlos.
Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Dies liegt an mehreren Faktoren. Zunächst sind staatenlose Personen rechtlich nicht mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit verbunden. Ein Personalausweis oder Pass, der keine Staatsangehörigkeit ausweist, führt dazu, dass die betroffene Person in rechtlichen Angelegenheiten nicht als Bürger eines Staates anerkannt wird, was die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen erheblich erschwert.
Darüber hinaus haben Staatenlose keinen Zugang zu den Rechten und dem Schutz, die normalerweise mit einer Staatsangehörigkeit verbunden sind. Dies betrifft sowohl die rechtliche Anerkennung als auch den Zugang zu sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechten.
Ohne die Bestätigung einer Staatsangehörigkeit ist es schwierig, Ansprüche auf Sozialleistungen, Bildung oder Gesundheitsversorgung geltend zu machen.
Ein Personalausweis oder Pass, der keine Staatsangehörigkeit ausweist, gilt zudem als unzureichender Identitätsnachweis. Behörden und Institutionen haben Schwierigkeiten, die Identität und den rechtlichen Status der Person zu überprüfen, was die Durchsetzung von Rechten und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen behindert.
Zusätzlich agieren staatenlose Personen in einem rechtlichen Graubereich, da sie nicht die gleichen Rechte wie Staatsangehörige genießen.
Dies führt dazu, dass sie in verschiedenen Ländern auf unterschiedliche rechtliche Herausforderungen stoßen, insbesondere wenn es um die Anerkennung ihrer Identität und ihrer Rechte geht.
In Rechtssystemen ist der Zugang zu Gerichten und die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, an die Staatsangehörigkeit gebunden.
Staatenlose Personen haben daher Schwierigkeiten, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, da sie nicht als rechtlich geschützte Personen anerkannt werden.
Staatenlose, die nur einen BRD Personalausweis oder einen BRD Pass besitzen, der keine Staatsangehörigkeit ausweist, stehen vor erheblichen Herausforderungen bei der Rechtsdurchsetzung .
Diese Herausforderungen ergeben sich aus dem Fehlen einer klaren rechtlichen Identität, dem Mangel an Schutz und Rechten, die mit einer Staatsangehörigkeit verbunden sind, sowie den Schwierigkeiten, die sich aus der internationalen Anerkennung und dem Zugang zu rechtlichen Institutionen ergeben.