Das Amtsgericht Hamburg hat einen Gärtner zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte einer Kita ungebeten einen Christbaum vor die Tür gestellt. https://taz.de/!6047163

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Viele werden jetzt denken, wie kann der Staat nur. Jedoch hat er einen Baum auf einem Grundstück aufgestellt, der nicht seines war, sondern Eigentum von jemand anderem.