GASTKOMMENTAR - Reform des Kartellgesetzes: Der Nachweis der Wettbewerbsschädigung ist zwingend

In der EU hat sich das Kartellrecht von einem formalistischen Ansatz wegbewegt, hin zu detaillierten Marktanalysen. Dies, um die tatsächlichen Auswirkungen von Verhaltensweisen auf den Wettbewerb zu bewerten. Das wäre auch in der Schweiz der richtige Weg.

https://www.nzz.ch/meinung/reform-des-kartellgesetzes-der-nachweis-der-wettbewerbsschaedigung-ist-zwingend-ld.1872602

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