Ansage
Corona-Aufklärer Lausen gegen das Kartell der Vertuscher: RKI verweigert Herausgabe von brisantem Drosten-Brief
von Alexander Schwarz
08. Oktober 2024

Um jeden Preis will das RKI den Nachweis für Drostens plötzlichen Sinneswandel und Kursschwenk auf Systemlinie vor vier Jahren verheimlichen (Foto:Imago)
Der Datenanalyst Tom Lausen, der sich große Verdienste um die Aufdeckung etlicher Corona-Lügen erworben hat, setzt seinen Kampf um Aufklärung weiterhin fort. Dabei stößt er jedoch auch regelmäßig auf das Schweige- und Vertuschungskartell des immer noch intakten Corona-Regimes. Vergangene Woche wurde sein vor über einem Monat beim Robert-Koch-Institut (RKI) eingereichter Antrag, ihm das von Christian Drosten am 29. Juli 2020 an den RKI-Corona-Krisenstab eingereichte Papier namens „Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst“ auszuhändigen, abgelehnt. Als Begründung dafür nannte das RKI, dass Lausens Antrag Drostens Anspruch auf geistiges Eigentum entgegenstehe.
Damit will Lausen sich jedoch nicht abfinden. Er verwies darauf, dass Drosten nicht nur als Leiter des Instituts für Virologie der Charité eine zentrale wissenschaftliche Figur, sondern auch als einziger Berater des Konsiliarlabors der Charité, das RKI zugeordnet sei, institutionell in die Entscheidungsfindung während der Pandemie eingebunden war. Diese institutionelle Verknüpfung zwischen Drosten und dem RKI spreche dafür, dass sein Textentwurf eben gerade kein rein privates geistiges Eigentum, sondern ein Teil des offiziellen Entscheidungsprozesses gewesen sei. Daher sollte dieser Entwurf im Rahmen einer Informationsfreiheitsanfrage offengelegt werden, um die Entscheidungsfindung der Regierung transparent nachvollziehen zu können, so Lausen.
Klage erwogen
Besonders bedeutsam sei dabei die Tatsache, dass Drosten seine wissenschaftliche Expertise zurückgezogen habe, da sie dem Regierungshandeln widersprach. Daher habe die Öffentlichkeit „ein berechtigtes Interesse daran, die Gründe für diesen Rückzug zu erfahren, um zu verstehen, warum wissenschaftliche Erkenntnisse, die gegen die politische Linie gerichtet waren, nicht weiterverfolgt wurden“, so Lausen Transparenz in diesem Bereich sei „entscheidend, um zu klären, inwiefern politische Entscheidungen möglicherweise von der wissenschaftlichen Beratung abgewichen sind und welche Überlegungen dazu führten“. Deshalb kündigte Lausen ein, Widerspruch einzulegen und nötigenfalls zu klagen.
Dabei kann man ihm nur viel Erfolg wünschen, denn der Fall zeigt, dass die offiziellen Stellen nach wie vor wichtige Informationen unterdrücken wollen, die das ohnehin längst kollabierte Corona-Lügenmärchen noch weiter ins Wanken bringen würden.
Das Dokument selbst ist dabei einigen Journalisten bereits bekannt; der österreichische Sender AUF1 gab gestern bekannt, im Besitz einer Kopie des fraglichen Briefes zu sein. Dass das politisch weisungsgebundene RKI gleichwohl so viel Wert darauf legt, ein über vier Jahre altes Dokument unter Verschluss zu halten, das zudem noch von seinem Verfasser zurückgezogen wurde, zeigt, dass man offenbar weitere offizielle Bestätigungen im Zuge von Enthüllungen vermeiden will, die abermals bestätigen, dass nicht die angeblich so unfehlbare „die Wissenschaft“ während des Corona-Wahns den Ton angab, sondern völlig fachfremde Politiker, und Wissenschaftler wie Drosten sich dem unterwarfen, weil er ansonsten offenbar um seine öffentliche Rolle als Staatsvirologe fürchtete. Dieses Manöver wird dem RKI, dessen Ruf ohnehin gründlich ruiniert ist, jedoch nichts mehr nützen – da die Hintergründe darüber, was während Corona vor sich ging, durch die freigeklagten RKI-Protokolle ohnehin längst bekannt sind.
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