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Replying to a7bff5a2...

"Die Rechtslage sei so, dass Verhaltensweisen in Chats unter Kollegen als nicht öffentlich gelten und nur schwer als #Volksverhetzung zu verfolgen seien. Dies führe im Ergebnis dazu, dass #Polizisten trotz des Postens offenkundig rassistischer oder #rechtsextremistischer Inhalte nicht strafrechtlich belangt werden können, hieß es dazu aus dem Innenministerium."

🤨

Man versucht es also gar nicht?

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-08/nordrhein-westfalen-polizei-rechtsextremismus-kinderpornografie

f9
f9f1ed16... 2y ago

nostr:npub13kx96u2vlkhjz939tpjxld6s6cpyq6qta6u8ht9evp7gvfj0jw8qfmy5kk man kann auch wegen was anderem ermitteln als "Volksverhetzung".

Wurde vor ein paar Wochen im Zusammenhang mit einem anderen Fall diskutiert. Da sollte sich Dienstrechtlich was machen lassen.

Man müsste halt wollen.

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