Yes, only covers secretly installed software, but it sets an important precedent and mentions that the government reading private communications breaks the Fernmeldegeheimnis and can therefore only be justified for serious crimes, like murder. Not stuff like "said something mean on the Internet".
"Der Senat stellt in seinen Beschlüssen fest: Die in zulässiger Weise angegriffenen Regelungen des PolG NRW sind vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung sind teilweise verfassungswidrig. So ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne und wurde vom Senat insoweit für nichtig erklärt. Die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung genügt, soweit sie (auch) zu Eingriffen in das durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützte Fernmeldegeheimnis ermächtigt, nicht dem Zitiergebot und ist daher mit dem Grundgesetz unvereinbar. Diese Vorschrift gilt bis zu einer Neuregelung jedoch fort."