Overton-Magazin
Völkerrechtswidrige Waffen: Deutschland trägt eine Mitschuld
30. November 2024
Jürgen Hübschen

DoD photo, USAF, Public domain, via Wikimedia Commons
Lieferung und Einsatz von Streumunition, Antipersonenminen und uranhaltiger Granaten im Ukrainekrieg – und die deutsche politische Mitverantwortung.
Die Kriegsparteien setzen im Ukrainekrieg auch Waffen ein, die das Völkerrecht verbietet.
Das ist ohne Wenn und Aber zu verurteilen. Was aber ist mit den Ländern, die der Ukraine diese Waffen zur Verfügung stellen, obwohl sie für sich in Anspruch nehmen, Rechtsstaaten zu sein? Und was ist eigentlich mit Waffen, die das Völkerrecht zwar immer noch erlaubt, deren Einsatz aber von Deutschland abgelehnt wird? Der nachfolgende Artikel befasst sich mit dieser Problematik, dass Deutschland sich in einer Allianz von Staaten befindet, die das Völkerrecht brechen und außerdem Waffen einsetzen, die von Deutschland abgelehnt werden.
Waffen im Ukrainekrieg, deren Einsatz von der Bundesregierung abgelehnt wird
Zu den Waffen, deren Einsatz von Deutschland abgelehnt wird, gehören Streumuniton, s.g. Clusterbombs und Antipersonenminen, deren Einsatz völkerrechtlich verboten sind und auch uranhaltige Granaten, die zwar noch erlaubt sind, aber deren Verwendung vor allem wegen der Folgen für die Zivilbevölkerung von Deutschland abgelehnt wird.
Streubombe, s.g. Cluster bombs
Als Streu- oder Clustermunition bezeichnet man Bomben ( https://de.wikipedia.org/wiki/Bombe ), Granaten ( https://de.wikipedia.org/wiki/Granate ) oder Gefechtsköpfe ( https://de.wikipedia.org/wiki/Sprengkopf ), die nicht als Ganzes explodieren, sondern eine Vielzahl an kleineren Sprengkörpern freisetzen. Sie können von Flugzeugen oder auch als Granaten eingesetzt werden und Flächen in der Größe von mehreren Fußballfeldern militärisch unpassierbar machen. Streumunition wird auch gegen größere Truppenansammlungen eingesetzt. Der Blindgänger Anteil ist bei Streumunition, je nach Baujahr, relativ hoch. Außerdem kann diese Waffe auch als s.g. Lauermunition eingesetzt werden. Das heißt, die Bomblets verfügen über einen Zeitzünder und explodieren erst nach der eingestellten Verzögerung. Vor allem auf Grund der geringen Größe und der großen Menge stellt diese Munition, auch nach Ende der Kampfhandlungen eine erhebliche Gefahr für die Zivilbevölkerung, vor allem für spielende Kinder dar.
Neben anderen Staaten sind auch Russland, die Ukraine und die USA dem Vertrag nicht beigetreten.
Antipersonenminen
Antipersonenminen werden überwiegend durch automatische Werfer am Boden oder aus der Luft ins Ziel gebracht. Bei diesen Minen, die gegen Personen gerichtet sind, ist von einer geringen Größe und von unterschiedlichsten Formen und Modellen auszugehen. Minenexplosionen können durch Druck oder Berührung ausgelöst werden, wobei auch Zeitzünder Verwendung finden. In Kriegs- oder ehemaligen Kriegsgebieten muss auf unbestimmte Zeit grundsätzlich überall mit Minen, deren äußere Form und Sprengkraft sehr unterschiedlich sein kann, gerechnet werden.
Am 1. März 1999 ist die Ottawa Konvention in Kraft getreten, nach der der Einsatz von Antipersonenminen völkerrechtlich verboten ist. Wörtlich heißt es im Artikel 1 des Vertrages:
(1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals
(a) Antipersonenminen einzusetzen,
b) Antipersonenminen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu
lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar
weiterzugeben,
c) irgendjemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen,
Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens
verboten sind.
(2) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, alle Antipersonenminen nach Maßgabe dieses Übereinkommens zu vernichten oder deren Vernichtung sicherzustellen.
Neben anderen Staaten sind auch Russland und die USA der Konvention nicht beigetreten. Die Ukraine hat das Abkommen ratifiziert.
Uranhaltige oder s.g. DU –Munition (Depleted Uranium 238)
Projektile aus „Uran“ haben ein besonders hohes Geschoßgewicht und durchdringen Panzerungen besser als andere Munition. Dabei handelt es sich genaugenommen um abgereichertes Uran, s.g. Depleted Uranium (DU) bekannt auch als Uran-238. Dies ist ein Abfallprodukt, das bei der Erzeugung von Brennstäben oder Kernwaffen entsteht.
Urangeschosse werden als Panzermunition ( https://de.wikipedia.org/wiki/Panzer ) in Form von s.g. Treibkäfiggeschossen ( https://de.wikipedia.org/wiki/Treibspiegel ) eingesetzt. Ein Beispiel ist die „Munition M 829“ ( https://de.wikipedia.org/wiki/M829 ), die mit ca. 4,5 Kg Uran pro Geschoss im amerikanischen Kampfpanzer „M1Abrams“ Verwendung findet. Als Hartkernmunition kann sie von Maschinenkanonen ( https://de.wikipedia.org/wiki/Maschinenkanone ) vom Kaliber 20mm oder 25 mm eingesetzt werden.
DU-Geschosse sind s.g. Wuchtgeschosse, die sich beim Aufprall auf ein hartes Ziel „selbst schärfen“. Das bedeutet, die Form verändert sich so, dass die Spitze erhalten bleibt und gleichzeitig schärfer wird. Dadurch und in Kombination mit dem hohen Impuls kann eine Panzerung gut durchschlagen werden. Moderne DU-Geschosse können eine bis zu einem Meter dicke Panzerung durchschlagen. Dabei kommt neben dem hohen Gewicht eine weitere besondere Eigenschaft des metallischen Urans ins Spiel: Es fängt beim Kontakt mit Luftsauerstoff schnell an zu brennen. Das Geschoss schmilzt, und durch das Loch in der Panzerung ergießt sich eine brennende Wolke kleinster Uran- und Uranoxid-Partikel ins Innere des Fahrzeugs.
Beim Einschlag in ein hartes Ziel zerstäubt besonders viel Uran in feine Partikel: Zwischen zehn und 30 Prozent, in Extremfällen bis zu 70 Prozent des Urankerns werden im Inneren eines getroffenen Panzers pulverisiert. Die Partikel entzünden sich, und das Feuer lässt dann meistens die Munition an Bord explodieren.
Solange die Geschosse in den Magazinen ruhen, schirmt die Hülse den DU-Kern zum Schutz der Besatzung ab.
Nach dem Ende von Kampfhandlungen bleiben zerstörte Militärfahrzeuge in der Regel für unbestimmte Zeit auf dem Gefechtsfeld liegen, und auch das Gelände wird nicht von Munitionsresten geräumt, vor allen Dingen nicht von Geschossen, die in den Boden eingedrungen sind. Insbesondere die feinen Uranoxidpartikel machen aus den Rückständen der DU-Munition ein Gesundheits- und Umweltproblem, denn auch abgereichertes Uran ist radioaktiv. Neben dem militärisch erwünschten zerstörenden Effekt entfaltet Uran sowohl wegen seiner Radioaktivität ( https://de.wikipedia.org/wiki/Radioaktivit%C3%A4t ) als auch wegen seiner chemischen Giftigkeit ( https://de.wikipedia.org/wiki/Giftigkeit ) eine schädliche Wirkung auf den menschlichen Organismus.
Durch den massiven Einsatz von DU-Munition in den Kriegen gegen den Irak sind die USA dafür verantwortlich, dass im Großraum Falludscha, westlich der irakischen Hauptstadt Bagdad, auch heute noch weltweit die meisten behinderten Kinder geboren werden.
Rechtlich gesehen ist Uranmunition weder eine chemische noch eine nukleare und schon gar keine Massenvernichtungswaffe, sondern eine konventionelle Waffe. Der Versuch, den Einsatz solcher Munition weltweit durch eine UN-Resolution zu unterbinden, scheiterte.
Deshalb ist ihr Einsatz völkerrechtlich nicht verboten, wird aber von Deutschland, das über diese Munition nicht verfügt, trotzdem abgelehnt.
Einsatz dieser Waffen in der Ukraine
Streumunition
Streumunition wird in der Ukraine von Russland und auch von der Ukraine eingesetzt. Die Streumunition in der ukrainischen Armee wurde im Wesentlichen von den USA, aber wohl auch von Großbritannien geliefert.
Antipersonenminen
Auch Antipersonenminen werden von beiden Kriegsparteien eingesetzt, wobei die Minen, die von der Ukraine eingesetzt werden, ebenfalls von den USA geliefert wurden. Fachleute gehen davon aus, dass durch den Einsatz von Streumunition und Antipersonenminen durch beide Kriegsparteien in der Ukraine mittlerweile eine Fläche von ca. 50.000 Meilen² – das ist mehr als die Fläche von Großbritannien – landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden können und für die Bevölkerung unbewohnbar geworden ist.
Uranhaltige Munition
Ob Russland uranhaltige Munition in der Ukraine einsetzt, ist unklar, während dies durch die ukrainischen Streitkräfte erwiesener Maßen der Fall ist. Die Granaten stammen aus Großbritannien und den USA. Beide Länder haben diese Munition in früheren Kriegen z.B. im Irak und auch auf dem Balkan eingesetzt. Der britische Panzer „Challenger“ und der amerikanische Kampfpanzer „M1Abrams“ verschießen diese Granaten mit ihrer von Rheinmetall hergestellten 120mm Kanone, über die auch der deutsche Kampfpanzer „Leopard“ verfügt. Daneben ist DU-Munition auch im Kaliber 20 und 25 mm für Maschinenkanonen in Verwendung. Über diese Kaliber verfügt z.B. der amerikanische Schützenpanzer „Bradley“ und „Stryker“, je nach Version, die von den USA an die Ukraine geliefert wurden.
Die deutsche politische Mitverantwortung
Wie dargestellt hat Deutschland weder Streumunition, noch Antipersonenminen oder uranhaltige Granaten an die Ukraine geliefert. Damit hat Deutschland formal zwar nicht gegen das Völkerrecht verstoßen, sich aber als Unterstützer der Ukraine und enger Partner der USA und Großbritannien politisch mitschuldig gemacht. Was die uranhaltige Munition angeht, muss Deutschland politisch ebenfalls als Mittäter bezeichnet werden. Im Volksmund heißt es“ Der Hehler ist genauso schuldig wie der Stehler“, und das gilt im übertragenen Sinne auch für das politisch inkonsequente Handeln der Bundesregierung. Sie hätte bei den ersten Hinweisen, dass die USA und/oder Großbritannien durch das Völkerrecht verbotene Waffen an die Ukraine liefert, sofort in Washington und London vorstellig werden und die nachfolgende Position vertreten müssen: Als demokratischer Rechtsstaat wird das deutsche politische Handeln vom Völkerrecht bestimmt. Darunter fällt auch, sich an völkerrechtswidrigen militärischen Operationen nicht zu beteiligen, sprich einem Land, dass das Völkerrecht verletzt keine militärische Unterstützung zu gewähren und sich nicht an Allianzen zu beteiligen, in denen Partner das Völkerrecht verletzten.
Kurz gesagt, hätte man nicht nur die Ukraine, sondern auch die USA und Großbritannien vor die Wahl stellen müssen, entweder auf den Einsatz von Streubomben und Antipersonenminen zu verzichten oder auf eine weitere Zusammenarbeit mit Deutschland. Auch im Hinblick auf Lieferung und Einsatz von uranhaltiger Munition ist die deutsche Haltung total inkonsequent. Deutschland hat sich aus guten Gründen dazu entschieden, uranhaltige Munition nicht zu besitzen und folgerichtig auch nicht einzusetzen. Deshalb macht man sich politisch völlig unglaubwürdig, wenn man sozusagen gemeinsame Sache macht mit Ländern, für die diese Waffen trotz der Folgen für die Zivilbevölkerung lediglich als eine Komponente ihres Waffenarsenals eingeordnet werden.
Auch heute wäre es noch möglich, der Ukraine und den alliierten Partnern klar zu machen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass sich Deutschland weiterhin als Unterstützer der Ukraine engagiert. Aus meiner Sicht wäre der bevorstehende Amtsantritt von Präsident Trump und seine Vorstellungen für eine Beendigung des Krieges dafür eine gute Gelegenheit.
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