Ansage
EU-Gesetz zur Regulierung von KI: Weiterer Riesenschritt in Richtung Totalüberwachung
Von Alexander Schwarz
22. Mai 2024

Auf dem Weg in die totale KI-Kontrolle (Symbolbild:Imago/imagebroker)
Am Dienstag beschlossen die EU-Staaten schärfere Regeln für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) ( https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ki-gesetz-eu-102.html ) in der Europäischen Union. Das ab 2026 geltende Gesetz, das auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurückgeht, wird für alle gelten, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Unter anderem sieht die Regelung vor, dass Entwickler mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, Töne und Bilder markieren müssen, was angesichts der schieren Masse jedoch schlicht unmöglich sein wird. Für Systeme, die als besonders risikoreich gelten und in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, gilt fortan die Gesichtserkennung an Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Orten, wenn dafür auch eine richterliche Anordnung nötig sein wird. Sicherheitsbehörden sollen diese Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nur nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Massenüberwachung mit biometrischen Daten oder die Bewertung von sozialem Verhalten, wie in China.
In der EU will man mit diesem Gesetz wieder einmal globaler Vorreiter sein. Tatsächlich ist es wieder einmal Augenwischerei. Was wirklich davon zu halten ist, haben der Europaabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei und deren Spitzenkandidatin für die Europawahl, Anja Hirschel, bereits vor zwei Monaten dargelegt ( https://www.patrick-breyer.de/ki-gesetz-ai-act-verabschiedet-gesichtsueberwachung-droht-europaeischer-alltag-zu-werden/ ), als der Gesetzentwurf vom EU-Parlament verabschiedet wurde: „Der AI-Act ebnet den Weg für die Einführung einer nie dagewesenen Massenüberwachung in Europa. Der Aufbau einer flächendeckenden, automatisierten Überwachungsinfrastruktur inklusive biometrischer Fernerkennungssysteme wird damit ermöglicht. Eine permanente Gesichtsüberwachung in Echtzeit würde dann zu unserer neuen Realität“, so Hirschel.
“Dystopische Technologien”
Breyer warnte, dass das Gesetz den Regierungen „dystopische Technologien“ wie „flächendeckende und permanente Echtzeit-Gesichtserkennung, einschüchternde Verhaltensüberwachung im öffentlichen Raum (…), fehleranfällige Gesichtserkennung in Videoüberwachungsbändern von Demonstrationen schon bei Bagatelldelikten, die KI-gestützte Auswertung der Herkunft von Personen oder unwissenschaftliche ‚Video-Lügendetektoren‘“ nicht verbiete. Nach dem Motto: „Einer gesucht, alle überwacht?“, könnte „unser Gesicht in der Öffentlichkeit mit der Begründung ‚Personenfahndung‘ immer und überall flächendeckend und verdachtslos gescannt werden“. In der Realität sei mit biometrischer Echtzeitüberwachung des öffentlichen Raums noch kein einziger Terrorist gefunden und kein einziger Anschlag verhindert worden. Stattdessen führe sie zu unzähligen Festnahmen Unschuldiger und bis zu 99 Prozent Falschverdächtigungen. Das Gesetz legitimiere und normalisiere eine “Kultur des Misstrauens” und führe Europa „in eine dystopische Zukunft eines misstrauischen High-Tech-Überwachungsstaats nach chinesischem Vorbild“.
Das Gesetz ist also nur insofern eine Pionierleistung, als es die – bislang beispiellose – Totalbespitzelung einführt, die es zu verhindern vorgibt. Es ist ein weiterer Akt von eklatanter Politik gegen die Bürger, nicht für sie. Damit fügt es sich in einen ganzen Katalog freiheitsfeindlicher Maßnahmen ein, der von der lückenlosen Internet-Überwachung bis zur schrittweisen Bargeldüberwachung reicht und der den gläsernen Menschen schafft, ohne dass dies der breiten Öffentlichkeit bewusst wäre.