> Im Kriegsfall sollen sich Personen, die einen männlichen Geschlechtseintrag besitzen, nicht dem Dienst an der Waffe entziehen können: Denn im Spannungs- und Verteidigungsfall bleibt die Zuordnung zum männlichen Geschlecht dem Gesetz zufolge bestehen, wenn der Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird.

allet klar

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