Bundesrichter akzeptieren Schwindel der Mobilfunklobby nicht

Das Schweizer Bundesgericht stellt fest, dass die nachträgliche Aufschaltung des Korrekturfaktors bei bestehenden Mobilfunk-Sendeanlagen ohne offizielle Baupublikation und Einspruchsmöglichkeit rechtswidrig ist. Dies führt dazu, dass im Kanton Bern 380 5G-Antennen sofort stillgelegt werden müssen, wie diese Woche bekannt wurde.

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