"Gericht hält Impf–Befehl für unzulässig
Zwar liegt die schriftliche Urteilsbegründung im Neustädter Fall noch nicht vor. Laut Anwalt #Lausen lautet sie im Kern aber so: „Ein Befehl, der auf absoluten Gehorsam ausgerichtet ist, kann nicht von einem Freiwilligkeitsmomentum bestimmt werden. Wenn der Soldat aber vom Arzt gefragt wird, ob er es (die Impfung, Anm. d. Red.) macht oder nicht und es damit in seine eigene Entscheidung geführt wird, ist der Befehl nicht ausführbar. Befehle, sich impfen zu lassen, sind also letztendlich unzulässig.“"