Overton-Magazin

Ukraine ist auf Druck der EU dem Internationalen Strafgerichtshof beigetreten – aber nur halb

22. August 2024

Florian Rötzer

Das ukrainische Parlament hat über den Beitritt zum ICC abgesteimmt. Bild: Rada

Sieben Jahre sollen alle Ukrainer Immunität genießen. Vorbehalte bei den Abgeordneten waren groß, das ukrainische Militär soll im Krieg nicht für Kriegsverbrechen belangt werden können.

Die Ukraine ist nach langem Zögern das Römische Statut ratifiziert ( https://www.rada.gov.ua/news/razom/252711.html ) und ist damit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) beigetreten. Präsident Selenskij hatte der Rada, dem ukrainischen Parlament, am 15. Juni einen Gesetzesentwurf vorgelegt ( https://itd.rada.gov.ua/billinfo/Bills/Card/44724 ), der in erster Lesung gestern mit 281 von 328 Abgeordneten angenommen wurde. Unterzeichnet hatte die Ukraine das Römische Statut bereits 2000, aber nicht ratifiziert. Der Rechtsprechung des ICC hat die Ukraine lediglich ab 2013 für Verbrechen zugestimmt, die auf ihrem Territorium stattgefunden haben. Russland ist ebenso wie die USA, China oder Israel dem ICC nicht beigetreten.

Weil die Ukraine der Rechtsprechung des ICC für Kriegsverbrechen auf seinem Territorium zugestimmt hat, das die Ukraine und die Volksrepubliken des Donbass einschließt, konnte der Chefankläger des ICC, der Brite Karim Khan, der später auch wegen Kriegsverbrechen Haftbefehle für Netanjahu und Gallant neben den Hamas-Führern gefordert hat, im März 2023 Haftbefehle für Putin und Lvova-Belova erlassen ( https://overton-magazin.de/top-story/warum-wird-putin-bislang-nur-die-deportation-von-kindern-vorgeworfen/ ). Allerdings nicht wie erwartet für Kriegsverbrechen, sondern wegen der „unrechtmäßigen Deportation und Verbringung ukrainischer Kinder aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation“. Für Shoigu und Gerassimow wurden wegen Kriegsverbrechen Haftbefehle ausgestellt.

Abstimmungsergebnis

Dass die Ukraine den Schritt zur Ratifizierung jetzt vollzogen hat, verdankt sich dem Assoziierungsabkommen mit der EU ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:22014A0529(01) ), dass diese in Artikel 8 zur Bedingung machte: „Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung des Friedens und der internationalen Gerichtsbarkeit zusammen, indem sie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998 und die damit zusammenhängenden Übereinkünfte ratifizieren und umsetzen.“

Gut, könnte man annehmen, damit müssten Kriegsverbrechen von Russland und der Ukraine auf dem international anerkanntem Territorium der Ukraine verfolgt werden, während diejenigen, die wie jetzt in der Region Kursk begangen würden, außerhalb der Rechtsprechung verblieben. Bekanntlich dokumentiert die Ukraine mit der Hilfe der westlichen Bündnispartner, einschließlich der USA, die den ICC nur anerkennt, wenn es ihren Interessen dient, russische Kriegsverbrechen. Das Pentagon hat bereits erklärt, keine Informationen über russische Kriegsverbrechen dem ICC übergeben zu wollen. Man hat wohl Angst, dann auch selber belangt werden zu können. Nur unter Androhungen wurden Ermittlungen des ICC gegen amerikanische Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter wegen Folter in Afghanistan eingestellt.

Doch die Ukraine stimmt dem Römischen Statut nach dem Gesetz nur teilweise zu. Sieben Jahre lang wird nach Inkrafttreten des Römischen Statuts der ICC keine Zuständigkeit für Kriegsverbrechen haben, die möglicherweise von Bürgern der Ukraine, gleich ob Zivilisten, Politikern oder Militärs, begangen wurden. Die Frage wird sein, ob das auch für Ukrainer im Donbass oder auf der Krim gilt. Dennoch wird sie schon jetzt Vollmietglied des ICC und kann etwa Kandidaten zur Wahl von Richtern und Staatsanwälten vorschlagen. Mit der Ratifizierung soll auch das Engagement für die internationale Gerechtigkeit demonstriert werden.

Außenminister Kuleba betonte, dass die Ukraine jetzt schon effektiv mit dem ICC zusammenarbeite, um eine umfassende Rechenschaftspflicht für die während der russischen Aggression begangenen Gräueltaten zu gewährleisten: „Diese Arbeit wird nun noch effektiver sein. Mit der Ratifizierung des Römischen Statuts hat die Ukraine auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung EU-Beitritt getan.“

“Der Kampf der Ukraine ist auch ein Kampf für wirkliche internationale Gerechtigkeit“

Man dürfe nicht vergessen, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Außenpolitik und interparlamentarische Zusammenarbeit Oleksandr Merezhko während der Debatte im Parlament ( https://www.rada.gov.ua/meeting/stenogr/show/8347.html ), „dass die Ukraine jetzt den heldenhaften Kampf nicht nur für seine territoriale Integrität und seine Souveränität führt, sondern auch für das Völkerrecht, die territoriale Integrität und Souveränität jeden Staates. Der Kampf der Ukraine ist auch ein Kampf für wirkliche internationale Gerechtigkeit.“ Und dafür muss man eben sieben Jahre freie Hand haben und auch Kriegsverbrechen begehen können. Roman Kostenko von der Holos-Partei forderte, die Entscheidung aufzuschieben: „Wir führen Krieg gegen die Russische Föderation, und ihn jetzt zu unterzeichnen bedeutet, Bedingungen zu schaffen, die unser Militär ablehnt.“

Auch der Vorsitzender der Fraktion Europäische Solidarität Artur Gerasimow plädierte für eine Verschiebung bis nach dem Sieg: „Übereilte, schlecht durchdachte Schritte mit der Ratifizierung dieses Dokuments setzt diejenigen, die bereits täglich gefährdet sind, einer zusätzlichen Gefahr aus.“ Die Motivation der Soldaten würde durch eine Ratifizierung zerstört, man solle sich das Vorbild USA und Israel nehmen, die auch nicht dem ICC beigetreten sind. Julia Timoschenko sprach sich ebenfalls gegen die Ratifizierung im Krieg aus. Man müsse die Armee unterstützen und kein schlechtes Signal geben. Der Parlamentsvorsitzende verwies darauf, dass auch das Militär, wie der Chef des Generalstabs der Streitkräfte der Ukraine, Generalmajor Anatolij Bargilevich, geschrieben hat, die Ratifizierung unterstützt. Auch Geheimdinestchef Budanow unterstützte die Ratifizierung. Gefahr ist ja mit den sieben Jahren Immunität nicht gegeben. Trotz aller Einwände stimmten die Abgeordneten mit großer Mehrheit dafür.

Die Frage ist, ob die EU die siebenjährige Immunität für alle Bürger der Ukraine akzeptieren wird. Das wäre ein seltsames Verständnis einer Ratifizierung, die keine ist. Das deutsche Außenministerium unter Baerbock stört das offensichtlich nicht: „Russlands Krieg gegen die #Ukraine ist auch ein brutaler Angriff auf das Völkerrecht. Die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die #Ukraine ist ein wichtiges Signal, das #Völkerrecht und den @IntlCrimCourt stärkt.“ Dabei wird für sieben Jahre das Völkerrecht und der ICC nur einseitig gestärkt. Von Ausnahmen ist im Artikel 8 des Assoziierungsabkommens nicht die Rede.

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