(1/9) Hier gibt es die Fakten:

1. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Von Storchs Aussage ist hier aber irreführend, da die Aufgaben des Verfassungsschutzes gesetzlich geregelt sind und der*die Innenminister*in Weisungen nicht willkürlich erteilen kann.

https://oyster.us-east.host.bsky.network/xrpc/com.atproto.sync.getBlob?did=did:plc:x7vfp7rt4gbywara7ljm5e2s&cid=bafkreibytmehwfya3kirg4wnc47mlpn6yxzgbun7cava2avf773zjtjume

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