(1/9) Hier gibt es die Fakten:
1. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Von Storchs Aussage ist hier aber irreführend, da die Aufgaben des Verfassungsschutzes gesetzlich geregelt sind und der*die Innenminister*in Weisungen nicht willkürlich erteilen kann.