nostr:npub1xfj00txlwpq4jyl5vg2p78eudrdtp5xuv8p59gl834alkuhsa4xs72g3qr
Nehmen Sie bitte zunächst einmal zur Kenntnis, dass es kein Bundesverfassungsgesetz gibt.
In Vorbereitung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht, das Sie sicherlich meinten, wird zunächst durch zahlreiche Juristen beraten, ob dieser zielführend ist. Dem ist offensichtlich nicht so, sonst gäbe es ihn längst.
Danach entscheidet der Senat im BVerfG, ob dem Verbotsantrag zuzustimmen ist.
So lange das nicht geschieht, gibt es keine Rechtsgrundlage einer Verweigerung.