Keine Meldepflicht mehr in Freiburg nach Abgabe der Personalausweises !
Die Meldepflicht wurde 1938 von Innenminister Frick rechtswidrig erlassen.
Sie dient zur Erfassung unliebsamer Personen !
Jesuiten und die BRD Besatzung haben diesen Mechanismus trotz Verbots weitergefuehrt !
Inhaber des Staatsangehoerigkeitsausweises unterstehen der Meldepflicht nicht !
Info Podcast !
Hiermit werden Sie freundlich gebeten, Ihren Personalausweis in unserer Besatzungsverwaltung in Freiburg-Kappel abzugeben, da mit dieser Abgabe Ihre Meldepflicht erlischt.
Gleichzeitig enden auch alle damit verbundenen Verpflichtungen.
Merkblatt :