> Im Jahr 2020, fünfzig Jahre nach dem ersten Schulmädchen-Report, indiziert die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nach wie vor fast alle 13 Teile, wobei „vornehmlich die Verknüpfung von Sex und Gewalt“ kritisiert wird. Besonders Teil eins und Teil drei werden „auch nach heutigen Maßstäben als unsittlich angesehen, da Inzest propagiert und Vergewaltigungen verharmlost werden“. Seit der Erweiterung des Kinder- und Jugendpornografiebegriffs im Strafgesetzbuch im Jahr 2018 gilt Teil eins als jugendpornografisch und Teil drei zusätzlich sogar als kinderpornografisch und somit als Missbrauchsdarstellung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulm%C3%A4dchen-Report
Man erklärt also quasi gleich 3 Generationen, die mit diesen Filmen zu völlig anderen Zeiten großgeworden sind, zu den Geniessern von Kinder- und Vergewaltigungspornographie.