nostr:npub19ywhdmmp3kjuwnqqhx79vf5gel87s3ct29q5czn4jfpkr03yx0ls4pz63l
Es handelt sich um Landtagsabgeordnete. Nach hessischem Wahlgesetz sind die Anschriften eh zu veröffentlichen, es sei denn, es gibt einen Sperrvermerk, dann ist anstelle der Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden.
Also was die Veröffentlichung der Adressen angeht, ist das eh ein #Nothingburger...