Bundesweite Bezahlkarte
Es wird eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte eingeführt. Dies schränkt die Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein und reduziert den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen. Ein entsprechendes Modell hierfür wird bis zum 31. Januar 2024 erarbeitet.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mpk/bund-laender-besprechung-2233938
https://bawue.museum-digital.de/object/278?navlang=de
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