Okay, das mit der Lösegeldadresse ist ein Argument. Wäre halt die Frage, wie schnell dieser ganze Blacklisting-Prozess geht.
Es wird für Kriminelle dann schwierig, wenn ihre Adressen VOR dem Coinjoin bekannt sind. Zum Beispiel bei Verschlüsselungstrojanern muss ja eine Lösegeldadresse bekannt gegeben werden... Soweit ich weiß, machen einige Anbieter die Schotten dicht, wenn die am Coinjoin teilnehmenden Adressen auf Fahndungslisten stehen. Aber ich weiß nichts genaues.
nostr:npub1klkk3vrzme455yh9rl2jshq7rc8dpegj3ndf82c3ks2sk40dxt7qulx3vt fragen 😉
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