Verlustverrechnung bei Aktien und Krypto 2025 - Seit 2025 gelten neue Grenzen:

• Verluste aus Aktienverkäufen sind nur bis 20.000 € pro Jahr mit Gewinnen verrechenbar

• Verluste aus Termingeschäften (inkl. bestimmten Krypto-Derivaten) ebenfalls bis 20.000 € pro Jahr

• Verluste aus privaten Krypto-Verkäufen sind weiterhin im Rahmen der Spekulationsfrist voll anrechenbar

Wer Verluste steuerlich optimal nutzen will, sollte Verkäufe und Anschaffungen sorgfältig planen.

#steuern #steuerfunk #finanzen

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