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Wayne Accounting
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#steuerfunk

GM und happy Wednesday

Das Jahr neigt sich dem Ende und die Regierung hat den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Ab 01. Januar 2026 sollen die Änderung gelten.

Wesentliche Punkte:

• Entfernungspauschale steigt einheitlich auf 0,38 €/km.

• Mobilitätsprämie für Geringverdiener wird entfristet.

• Übungsleiterpauschale erhöht sich auf 3.300 €, Ehrenamtspauschale auf 960 €.

• Freigrenze für gemeinnützige Organisationen steigt auf 50.000 €.

• E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.

• Stromsteuerentlastung für Land- und Forstwirte wird wieder eingeführt.

• Umsatzsteuer auf Speisen sinkt ab 2026 dauerhaft auf 7 % (Getränke: 19 %).

• Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau bleibt bestehen.

Ziel: steuerliche Entlastung, Förderung des Ehrenamts und Vereinfachung für gemeinnützige Organisationen.

#steuerfunk

Das Jahr neigt sich dem Ende und die Bürokraten werden wieder fleißig. Für den Wochenstart beginnen wir entspannt:

Digitalisierung der Finanzämter - Die Finanzverwaltung digitalisiert weiter:

• Elektronische Beleganforderungen

• Automatische Abgleiche von Bank- und Meldedaten

• Zunehmend vorausgefüllte Steuererklärungen

Für Dich bedeutet das: Weniger Papier – aber auch weniger Spielraum für Schätzungen. Je genauer Deine Daten, desto reibungsloser läuft die Bearbeitung.

#steuern #finanzamt #gewerbe #kmu

#steuerfunk

E-Rechnung: Neues BMF-Entwurfsschreiben zur Anwendung

Das BMF hat im Juni 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung des ersten Anwendungsschreibens zur E-Rechnung veröffentlicht. Ziel ist die Korrektur von Fehlern und die Anpassung an das Wachstumschancengesetz. Die finale Fassung wird im 4. Quartal 2025 erwartet.

Wesentliche Punkte:

• Nur Rechnungen im Format EN 16931 gelten als echte E-Rechnungen. Beschädigte Dateien zählen als sonstige Rechnungen.

• Kleinunternehmen benötigen bei Nutzung anderer Formate die Zustimmung des Empfängers.

• Eine Rechnungskorrektur ist nur nötig, wenn sich der Leistungsumfang ändert – nicht bei bloßer Minderung der Bemessungsgrundlage.

• GoBD-konforme Aufbewahrung bleibt Pflicht: Der strukturierte Teil und das Rechnungsbild müssen 8 Jahre aufbewahrt werden.

Hinweis:

Die neuen Vorgaben werden mit dem überarbeiteten Umsatzsteuer-Anwendungserlass verbindlich.

#buchhaltung #gobd #erechnung #aufbewahrungsfristen

#steuerfunk

Digitaler Datenaustausch ab 2026: Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Ab dem 1. Januar 2026 läuft der Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Lohnsystemen vollständig digital.

Das bisherige papierbasierte Verfahren entfällt – Nachmeldungen sind nicht mehr zulässig.

Fehlerhafte oder fehlende Übermittlungen können zu Nachteilen für Arbeitnehmer führen, etwa bei Lohnsteuerabzug oder Einkommensteuer.

Egal ob der Arbeitgeber selbst oder ein externer Dienstleister meldet: Zuständigkeiten, Schnittstellen und Abläufe sollten rechtzeitig überprüft und alle Beteiligten geschult werden.

#steuern #lohnabrechnung #pkv

GM und wieder etwas neues aus dem #steuerfunk

Heute das Thema: BFH: Zugangsvermutung infrage gestellt

Der BFH stellte klar: Wer den Briefkasten durch Dritte leeren lässt, trägt das Risiko des unklaren Zugangsdatums.

Im entschiedenen Fall war der Einspruch gegen einen Steuerbescheid einen Tag zu spät, weil der tatsächliche Zugang nicht nachweisbar war. Der Versand erfolgte an einem Freitag – die Zustellungsfiktion nahm den Montag als Zustelltag an. Da kein späterer Zugang belegt werden konnte, galt der Bescheid als rechtzeitig zugestellt und der Einspruch als verspätet.

Wichtig:

Bei amtlicher Post immer das Zugangsdatum auf dem Umschlag notieren – besonders, wenn Dritte den Briefkasten leeren.

#steuern #frist #kmu #finanzen

Verlustverrechnung bei Aktien und Krypto 2025 - Seit 2025 gelten neue Grenzen:

• Verluste aus Aktienverkäufen sind nur bis 20.000 € pro Jahr mit Gewinnen verrechenbar

• Verluste aus Termingeschäften (inkl. bestimmten Krypto-Derivaten) ebenfalls bis 20.000 € pro Jahr

• Verluste aus privaten Krypto-Verkäufen sind weiterhin im Rahmen der Spekulationsfrist voll anrechenbar

Wer Verluste steuerlich optimal nutzen will, sollte Verkäufe und Anschaffungen sorgfältig planen.

#steuern #steuerfunk #finanzen

Replying to Avatar @Lassmiranda21

nostr:npub14j7wc366rf8efqvnnm8m68pazy04kkj8fgu6uqumh3eqlhfst0kqrngtpf sagt immer, man soll die Schaufel selber in die Hand nehmen. Ich probiere es heute mal mit dem Spaten.

Genau: Lass Dir raten, trinke Spaten!

Prost 🍻

GM und #happymonday

Du hast Mitarbeiter und einen Dienstleister, welcher Deine Abrechnung für Dich durchführt?

Schick die Lohndaten heute zum Dienstleister, so ist sichergestellt, dass die Abrechnung fristgerecht durchgeführt wird. Sollten sich Fragen ergeben, so ist genug Zeit diese zu klären

#lohn #arbeitnehmer #dienstleistung #rheinmain

Kein Erlass von Nachzahlungszinsen trotz langer Erbscheinverfahren

Der BFH entschied, dass eine langjährige Dauer eines Erbscheinverfahrens nicht zum Erlass von Nachzahlungszinsen auf Einkommensteuer führt.

Begründung:

• Nachzahlungszinsen sollen Zinsvorteile beim Erben abschöpfen

• Gleichzeitig sollen sie Zinsnachteile beim Finanzamt ausgleichen

• Eine gesetzlich vorgesehene 15-monatige zinsfreie Karenzzeit nach dem Entstehungsjahr der Steuer gilt bereits als ausreichend.

⚠️ Folgen für Erben

• Auch bei ungeklärter Erbfolge oder verspätetem Erbschein bleiben Nachzahlungszinsen rechtmäßig.

• Ein Erlass aus Billigkeitsgründen kommt nicht in Betracht.

• Es kommt nicht auf Verschulden an – Zinsen sind unabhängig davon zu zahlen.

Empfehlung des BFH:

• Vorschusszahlungen leisten

• Besteuerungsgrundlagen ggf. schätzen, um Zinslast zu vermeiden

Fazit:

Erben sollten auch bei offenen Erbverfahren frühzeitig steuerlich aktiv werden, um finanzielle Nachteile durch Nachzahlungszinsen zu vermeiden.

#steuern #finanzamt #frist #rheinmain

Elektronische Rechnungspflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung zwischen inländischen Unternehmen im B2B-Bereich. Zugelassen sind nur noch strukturierte elektronische Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (nicht mehr einfache PDFs per E-Mail).

Es gibt Übergangsfristen bis Ende 2026, wenn beide Parteien zustimmen.

Prüfe jetzt Deine Buchhaltungssoftware und Prozesse!

#steuerfunk #aufbewahrung #eRechnung

Aufbewahrungsfristen & GoBD-Update 2025

Wichtige Änderungen zur Aufbewahrungspraxis seit Juli 2025:

Die verpflichtende Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wurde ab 1. Januar 2025 gesetzlich auf acht Jahre verkürzt

Mit dem GoBD-Update vom 14. Juli 2025 wurden die Anforderungen an elektronische Prozesse konkretisiert:

Für E-Rechnungen im strukturierten Format (z. B. XML) reicht die Speicherung des maschinenlesbaren Datensatzes. Eine bildhafte Kopie (z. B. PDF) ist nur erforderlich, wenn diese zusätzliche steuerrelevante Informationen enthält.

Bei Ausgangsrechnungen aus Fakturierungssystemen genügt künftig, dass eine inhaltlich identische Reproduktion auf Abruf möglich ist – doppelte Archivierung entfällt.

Auch technische Zahlungsnachweise (z. B. von PSPs) müssen nur archiviert werden, wenn sie buchungsrelevant oder die einzige Grundlage zur steuerlichen Einordnung sind

Unternehmen müssen ihre Verfahrensdokumentation überarbeiten und insbesondere auf die Verarbeitung strukturierter E-Dokumente, Formatkonvertierung und Maschinenauswertbarkeit abstimmen.

Ihr habt Fragen oder seit unsicher, wie die Aufbewahrung einfach und effizient erfolgen soll? Sprecht mich gerne an!

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#steuerfunk #buchhaltung #fibu #aufbewahrung

Neue Aufbewahrungsfristen & Mindeststeuer-Anpassungen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder auf 10 Jahre zu verlängern – ein Schritt für besseren Steuervollzug.

Parallel läuft die Anhörung zum Mindeststeueranpassungsgesetz („MinStAnpG“). Ziel ist die Umsetzung der OECD-Richtlinien und die Anpassung administrativer Verfahren. Stellungnahmen sind noch bis 11. August 2025 möglich.

Klingt ganz nach einem #Honeypot

Engagiert einen IT-ler aus eurem Umkreis, lasst euch beraten und übernehmt Verantwortung für eure Daten und eure IT.

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