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Aufbewahrungsfristen & GoBD-Update 2025

Wichtige Änderungen zur Aufbewahrungspraxis seit Juli 2025:

Die verpflichtende Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wurde ab 1. Januar 2025 gesetzlich auf acht Jahre verkürzt

Mit dem GoBD-Update vom 14. Juli 2025 wurden die Anforderungen an elektronische Prozesse konkretisiert:

Für E-Rechnungen im strukturierten Format (z. B. XML) reicht die Speicherung des maschinenlesbaren Datensatzes. Eine bildhafte Kopie (z. B. PDF) ist nur erforderlich, wenn diese zusätzliche steuerrelevante Informationen enthält.

Bei Ausgangsrechnungen aus Fakturierungssystemen genügt künftig, dass eine inhaltlich identische Reproduktion auf Abruf möglich ist – doppelte Archivierung entfällt.

Auch technische Zahlungsnachweise (z. B. von PSPs) müssen nur archiviert werden, wenn sie buchungsrelevant oder die einzige Grundlage zur steuerlichen Einordnung sind

Unternehmen müssen ihre Verfahrensdokumentation überarbeiten und insbesondere auf die Verarbeitung strukturierter E-Dokumente, Formatkonvertierung und Maschinenauswertbarkeit abstimmen.

Ihr habt Fragen oder seit unsicher, wie die Aufbewahrung einfach und effizient erfolgen soll? Sprecht mich gerne an!

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