Kein Erlass von Nachzahlungszinsen trotz langer Erbscheinverfahren
Der BFH entschied, dass eine langjährige Dauer eines Erbscheinverfahrens nicht zum Erlass von Nachzahlungszinsen auf Einkommensteuer führt.
Begründung:
• Nachzahlungszinsen sollen Zinsvorteile beim Erben abschöpfen
• Gleichzeitig sollen sie Zinsnachteile beim Finanzamt ausgleichen
• Eine gesetzlich vorgesehene 15-monatige zinsfreie Karenzzeit nach dem Entstehungsjahr der Steuer gilt bereits als ausreichend.
⚠️ Folgen für Erben
• Auch bei ungeklärter Erbfolge oder verspätetem Erbschein bleiben Nachzahlungszinsen rechtmäßig.
• Ein Erlass aus Billigkeitsgründen kommt nicht in Betracht.
• Es kommt nicht auf Verschulden an – Zinsen sind unabhängig davon zu zahlen.
Empfehlung des BFH:
• Vorschusszahlungen leisten
• Besteuerungsgrundlagen ggf. schätzen, um Zinslast zu vermeiden
Fazit:
Erben sollten auch bei offenen Erbverfahren frühzeitig steuerlich aktiv werden, um finanzielle Nachteile durch Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
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