Kein Erlass von Nachzahlungszinsen trotz langer Erbscheinverfahren

Der BFH entschied, dass eine langjährige Dauer eines Erbscheinverfahrens nicht zum Erlass von Nachzahlungszinsen auf Einkommensteuer führt.

Begründung:

• Nachzahlungszinsen sollen Zinsvorteile beim Erben abschöpfen

• Gleichzeitig sollen sie Zinsnachteile beim Finanzamt ausgleichen

• Eine gesetzlich vorgesehene 15-monatige zinsfreie Karenzzeit nach dem Entstehungsjahr der Steuer gilt bereits als ausreichend.

⚠️ Folgen für Erben

• Auch bei ungeklärter Erbfolge oder verspätetem Erbschein bleiben Nachzahlungszinsen rechtmäßig.

• Ein Erlass aus Billigkeitsgründen kommt nicht in Betracht.

• Es kommt nicht auf Verschulden an – Zinsen sind unabhängig davon zu zahlen.

Empfehlung des BFH:

• Vorschusszahlungen leisten

• Besteuerungsgrundlagen ggf. schätzen, um Zinslast zu vermeiden

Fazit:

Erben sollten auch bei offenen Erbverfahren frühzeitig steuerlich aktiv werden, um finanzielle Nachteile durch Nachzahlungszinsen zu vermeiden.

#steuern #finanzamt #frist #rheinmain

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