Elektronische Rechnungspflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung zwischen inländischen Unternehmen im B2B-Bereich. Zugelassen sind nur noch strukturierte elektronische Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (nicht mehr einfache PDFs per E-Mail).

Es gibt Übergangsfristen bis Ende 2026, wenn beide Parteien zustimmen.

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