#steuerfunk

Digitaler Datenaustausch ab 2026: Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Ab dem 1. Januar 2026 läuft der Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Lohnsystemen vollständig digital.

Das bisherige papierbasierte Verfahren entfällt – Nachmeldungen sind nicht mehr zulässig.

Fehlerhafte oder fehlende Übermittlungen können zu Nachteilen für Arbeitnehmer führen, etwa bei Lohnsteuerabzug oder Einkommensteuer.

Egal ob der Arbeitgeber selbst oder ein externer Dienstleister meldet: Zuständigkeiten, Schnittstellen und Abläufe sollten rechtzeitig überprüft und alle Beteiligten geschult werden.

#steuern #lohnabrechnung #pkv

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