Hinter den Kulissen ... der Insolvenzverfahren
Man stelle sich vor:
Ein Gläubiger beauftragt eine Anwaltskanzlei mit der Geltendmachung einer Forderung.
Der Anwalt wird tätig, erlangt einen gerichtlichen Vollstreckungstitel und es stellt sich danach heraus, dass der Schuldner / die Schuldnerin nicht zahlt / nicht zahlen will / nicht zahlen kann.
Der Anwalt wird mit der Zwangsvollstreckung beauftragt.
Er bekommt u.a. heraus, dass der Schuldner / die Schuldnerin Bankkonten hatte.
Er beantragt darauf hin - alles durch den Mandanten beauftragt - den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Schuldner / die Bank, bei der der Schuldner / die Schuldnerin wohlmöglich ein Guthaben hatte, oder in der Zukunft haben könnte.
Man stelle sich vor: der Antrag wurde im Oktober 2004 gestellt.
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Es gehen Jahrzehnte ins Land. (Mehrzahl)
Die so in Anspruch genommene Bank lässt nichts von sich hören.
Die Anwälte haben eine Aufbewahrungspflicht für die Akten der Mandanten von max. 6 Jahren, für einige Aktenbestandteile vielleicht sogar 10 Jahre...
In einigen Fällen trifft die Anwälte dann gar die Pflicht der Aktenvernichtung wg. Datenschutz.
Und dann - man stelle sich vor - nach Jahrzehnten (Mehrzahl) kommt erst ein Anruf der Bank (immerhin gibt es die noch) beim Anwalt (wahrscheinlich um zu prüfen, ob der noch lebt).
Und dann ein paar Tage später ein Schreiben.
Es wird um "Mitteilung der noch offenen Forderung bzw. des aktuellen Sachstands" gebeten.
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Darüber hinaus, klar, die Bank möchte nun im Rahmen der Zwangsvollstreckung Beträge auskehren, bittet die Bank um Angabe eines Kontos, auf "das wir ggf. die gepfändeten Beträge überweisen können."
!!!
Wer hat so weit gelesen ?
Wo ist der Haken ?
Warum wundert mich das Vorgehen der Bank(en) nicht ?
Es können Wetten abgeschlossen werden, wie die Sache ausgeht.