Ermittler sollen weiterhin mit dem #Staatstrojaner heimlich informationstechnische Systeme ausspähen dürfen. Kritikpunkte am Einsatz von Spionagesoftware lässt der Gesetzentwurf von Buschmann unbeachtet, obwohl er selbst dagegen Verfassungsbeschwerde einlegte. Wir veröffentlichen seine Verfassungsbeschwerde https://netzpolitik.org/2023/staatstrojaner-marco-buschmann-und-das-staatliche-hacken/

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