Deutsches Ärzteblatt:
BGH-Verhandlung über strittigen Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung – Auszug: „Der BGH fragte sich auch, warum das Oberlandesgericht keinen Sachverständigen einschaltete. Dieses stützte sich unter anderem auf Einschätzungen der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und darauf, dass die EU-Kommission den Impfstoff zuließ. Daraus schloss es, dass der Nutzen des Impfstoffs das Risiko übersteige.“