Unternehmer dürfen keinen Druck zur Wahlentscheidung aufbauen

Große Unternehmen positionieren sich gegen AfD / Arbeitsrechtler: Kündigung aufgrund der Wahl einer bestimmten Partei nicht erlaubt / Politischer Druck durch Arbeitgeber kann „strafbare Wählerbestechung“ sein

https://multipolar-magazin.de/meldungen/0054

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