Mich überzeugt die Begründung des VG Köln nicht, ich sehe auch einen Widerspruch zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Die nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpqp3jq5yf7akf2d55xfutlewyzaa3uctex27ydrj9vh3jy29ncla9spwzzfx hat richtigerweise angekündigt zu prüfen, ob man in Berufung geht.

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesregierung-darf-facebook-seiten-weiterbetreiben-a-3418222f-bad3-4a40-b729-9cbaedd3ddc3

Was aber unabhängig gilt: Öffentliche Behörden sollten niemals akzeptieren, dass Bürger:innen bei der Kommunikation mit ihnen von einem Unternehmen ausspioniert und ihre Daten dann unbegrenzt verwendet werden. Genau das passiert bei FB Pages nämlich.

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