Mich überzeugt die Begründung des VG Köln nicht, ich sehe auch einen Widerspruch zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Die nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpqp3jq5yf7akf2d55xfutlewyzaa3uctex27ydrj9vh3jy29ncla9spwzzfx hat richtigerweise angekündigt zu prüfen, ob man in Berufung geht.
Was aber unabhängig gilt: Öffentliche Behörden sollten niemals akzeptieren, dass Bürger:innen bei der Kommunikation mit ihnen von einem Unternehmen ausspioniert und ihre Daten dann unbegrenzt verwendet werden. Genau das passiert bei FB Pages nämlich.